Zitat Zitat von SprecherZwo Beitrag anzeigen
Wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde gehört sie trotzdem abgeschoben. Weidel hat da weichgespülten Unsinn von sich gegeben.
Ja , das ist so ein Problem , immer eine ausnahme zu suchen
Ist für Mich ähnlich in der stvo , da gibts das schild eingeschränktes Halteverbot, wo durch viele ausnahmen eben doch gehalten , sogar geparkt werden darf, man muss nur die richtigen gründe anführen ,bzw ausreden haben.

Eigentlich kann ein Gesetz nur wirken wenn es für alle gleich wirkt und auch durchgesetzt wird , und gerade bei asyl gibts dann noch die Härtefall komission .
Mit nen guten Rechtsverdreher Anwalt kann da jeder was zusammen basteln
Da wird dann 8 Jahre prozessiert um dann nach allen verlorenen Prozessen mit neu gezeugten Kindern zu kommen die ja nur Deutschland kennen und man eben deswegen jetzt doch nicht gehen kann.