Aus gutem Grund verboten. Zwar dürfen auch Menschen mit kruden Ansichten über das Leben ein Fahrzeug führen, aber in diesem Fall geht es einzig und alleine um die Verkehrssicherheit
Warum möchtest du hier eigentlich ständig mit deinem Glauben provozieren?Die Vollverschleierung aus religiösen Gründen beim Autofahren bleibt verboten. Eine Muslimin aus Neuss, die beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag urteilte.




Mit Zitat antworten
