Wer nur in den Spuren anderer läuft , hinterlässt keine eigene Spur
Wer die operative Tatausfuehrung des Sabotageaktes durchgefuehrt hat, ist unbedeutend. Es geht um die Aufttraggeber. Wenn man sich zwei Fragen stellt und selbst beantwortet, war die US Regierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Auftraggeber. Die CIA hat den Anschlag dann als beauftragte staatsterroristische Organisation durchgefuehrt.
Frage 1)
Wer war seit Ankuendigung, Planung und Beginn der Nord Stream 2 Erdgaspipeline gegen das Grossprojekt?
Antwort:
Es waren die USA! Daraus wurde keinen Hehl gemacht und sogar die Verhinderungsabsicht angekuendigt! Das US Parlament hat drei Gesetze rechtskraeftig verabschiedet, durch die Sanktionen gegen an Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen legitimiert wurden.
Frage 2)
Wer profitiert durch den gelungenen Sabotageakt gegen Nord Stream 2?
Anwort:
Die USA profitieren durch den Export von verfluessigten Schiefergas nach Europa! Das aus nachhaltig toxischer und kostenintensiver Fracking abgebaute und dann verfluessigte Schiefergas war im Export gegenueber dem russischen Erdgas nicht konkurrenzfaehig.
Durch die Sabotage gegen Nord Stream 2 hat sich das geaendert. Die wettbewerbsunfaehigen USA haben somit einen lauteren besonders wettbewerbsfaehigen Konkurrenten am Markt ausgeschaltet und koennen ihr voellig ueberteuertes, verfluessigtes Schiefergas zur profitabelen Wucherpreisen in die EU Laender exportieren.
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Die Sanktionsspirale der USA gegen Nord Stream 2
Problemstellung - Positionen - Konsequenzen
vollstaendiger Text / 11 Seiten
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ATLANTIK-BRÜCKE e.V. / 30.10.2020 (Auszug)
DOSSIER
Die Sanktionsspirale der USA gegen Nord Stream 2
Problemstellung – Positionen – Konsequenzen
Das Erdgaspipeline-Projekt Nord Stream 2 wurde bereits seit der Ankündigung des Projektes im Jahr 2015 von politischen Auseinandersetzungen begleitet. Diese betreffen in erster Linie das Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und Russland einerseits sowie zwischen den USA und mehreren Staaten der Europäischen Union andererseits.
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Die transatlantische Dimension der Auseinandersetzungen ist als schwerwiegend zu betrachten. Denn nach zwei vom US-Kongress verabschiedeten Gesetzen bereiten Senatorinnen und Senatoren sowie Abgeordnete mittlerweile ein drittes Gesetz vor.
Der Kern der bestehenden und der geplanten legislativen Maßnahmen besteht aus Sanktionen gegen Unternehmen, die an Nord Stream 2 beteiligt sind.
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Ziel ist es, die Kapazität der direkt von Russland nach Deutschland führenden Pipelines – Nord Stream 1 ist seit 2011 in Betrieb – auf 110 Milliarden Kubikmeter pro Jahr zu verdoppeln. Die neue Pipeline verläuft auf dem Grund der Ostsee, ihr Startpunkt soll im russischen Ort Ust-Luga liegen, etwa 100 Kilometer westlich von St. Petersburg. In Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern soll die Pipeline nach dem ursprünglichen Plan anlanden.
Die nachgelagerte europäische Infrastruktur ist weitgehend betriebsbereit fertiggestellt. Ziel ist es, die Kapazität der direkt von Russland nach Deutschland führenden Pipelines – Nord Stream 1 ist seit 2011 in Betrieb – auf 110 Milliarden Kubikmeter pro Jahr zu verdoppeln. Zu 94 Prozent ist die Verlegung von Nord Stream 2 abgeschlossen. In dänischen und deutschen Gewässern fehlen circa 160 Kilometer an Offshore-Leitung bis zum Lückenschluss. Die Länge der Pipeline beträgt insgesamt 1.230 Kilometer.
Nord Stream 2 gehört dem russischen Staatskonzern Gazprom als alleinigem Eigentümer. Die Unternehmen Wintershall Dea und Uniper aus Deutschland, ENGIE aus Frankreich, OMV aus Österreich sowie die niederländisch-britische Shell beteiligen sich zur Hälfte an der Finanzierung der Pipeline.
Dieses Dossier zeigt zunächst insbesondere die Argumentationslinien von Senatorinnen und Senatoren der Republikanischen und der Demokratischen Partei in Bezug auf erweiterte Sanktionen gegen Nord Stream 2 auf. E
Es folgt eine Analyse der Reaktion der deutschen Bundesregierung auf die geplanten US-Sanktionen mit extraterritorialer Wirkung. Zum Abschluss des Dossiers steht Europas Versorgungssicherheit im Spannungsfeld zwischen Abhängigkeiten und Diversifizierung von Energieträgern im Mittelpunkt. Auch gibt es einen kurzen Ausblick auf den Fortgang dieser transatlantischen Auseinandersetzung, sollte Joe Biden zum US-Präsidenten gewählt werden.
DAS ERWEITERTE SANKTIONSREGIME DES US-SENATS IN BEZUG AUF RUSSLAND UND EUROPAS ENERGIEVERSORGUNG
Die bisherigen Sanktionen der USA gegen Nord Stream 2 sind in zwei Gesetzen verabschiedet worden. Das erste Gesetz von 2017 trägt den Titel CAATSA, was für Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act steht. Ursprünglich sollte es Countering Iran’s Destabilizing Activities Act lauten. Das zweite Gesetz, PEESA, trat im Dezember 2019 in Kraft. Dieses Kürzel steht für Protecting Europe’s Energy Security Act.
Beide Gesetzestexte beinhalten aus Sicht eines früheren Beraters für europäische Energiesicherheit des Department of State sowohl unter der Obama-Administration als auch der Trump-Regierung begrenzte Sanktionen, die auf die zum Einsatz kommende Technologie ausgerichtet sind.
Die Strafmaßnahmen zielen generell darauf ab, die Fertigstellung der Pipeline zu verhindern.
Für ein drittes Gesetz mit dem Titel PEESCA, was für Protecting Europe’s Energy Security Clarification Act steht, liegt seit dem 4. Juni 2020 ein Entwurf des US-Senats vor. Die Demokratin Jeanne Shaheen aus New Hampshire und der Texas vertretende Republikaner Ted Cruz führen dabei eine parteiübergreifende Gruppe von Senatorinnen und Senatoren an. Dem ehemaligen Regierungsberater zufolge kommen in PEESCA intelligente Sanktionen zum Tragen. Das heißt, die bestehenden Strafmaßnahmen der ersten beiden Gesetze werden im Umfang präziser zugeschnitten.
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Die überparteiliche Haltung des Parlamentes ebenso wie der Regierungen von Präsident Obama und Präsident Trump ist ein wesentliches Merkmal des starken Sanktionsregimes gegenüber der Pipeline.
Was Nord Stream 2 angeht, herrscht eine seltene Einigkeit zwischen der Republikanischen und Demokratischen Partei.
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Was soll der neuerliche Gesetzentwurf zu Nord Stream 2 bewirken?
Das in der Planung befindliche Gesetz PEESCA soll legislativ in den U.S. National Defense Authorization Act (NDAA) von 2020 eingebettet werden. Damit sollen Sanktionen gegen jegliche Firmen anwendbar sein, die sich an Aktivitäten beteiligen, die das Verlegen der Pipeline ermöglichen oder jede andere Art von technischer Unterstützung zur Verfügung stellen. Die offensichtlichen Ziele der Strafmaßnahmen richten sich zunächst gegen zwei Verlegeschiffe unter russischer Flagge, die im für Nord Stream 2 logistisch wichtigen Hafen von Mukran der Insel Rügen liegen.
Die erste Gruppe von Sanktionen gegen Nord Stream 2 bezieht sich auf den Bau beziehungsweise die letzte Bauphase der Pipeline. Sie richten sich gegen zwei Verlegeschiffe unter russischer Flagge im Hafen von Mukran der Insel Rügen, der für Nord Stream 2 logistisch wichtig ist. Es handelt sich um die „Akademik Cherski“ und die „Fortuna“, deren Besitzer das russische Unternehmen MRTS ist.
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Die amerikanischen Strafmaßnahmen richten sich zudem gegen „umwelt- und sicherheitsrelevante Bautätigkeiten, die das Verlegen von Rohren ermöglichen, einschließlich der Vorbereitung des Verlegekorridors, des Aushebens von Gräben, der Vermessung, des Einbringens von Gestein sowie des Verschweißens und Absenkens der Rohre“, wie es in einer Unternehmensaussage der Nord Stream 2 AG heißt. Der Transport von Rohren und die Stabilisation des Meeresbodens zählen ebenfalls zu den Konstruktionsarbeiten der neuen Pipeline, die unter die potenzielle Anwendung von US-Sanktionen fallen. Im Zuge des Baufortschrittes von Nord Stream 2 werden darüber hinaus bestimmte andere Dienstleistungen erforderlich. Den Informationen des Unternehmens zufolge betreffen die neuen Sanktionen Firmen, die Dienstleistungen, Versicherungen oder spezielle Nachrüstungsdienste für Verlegeschiffe anbieten.
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Die zweite Gruppe von Sanktionen gegen die Pipeline ist auf deren Betrieb ausgerichtet. Denn bereits die Inbetriebnahme der Pipeline soll nach Auskunft von Nord Stream 2 ebenfalls sanktioniert werden. Gleiches gilt in einer Klausel des Gesetzes für Dienstleistungen wie Prüfungen, Inspektionen oder Zertifizierungen, die für den Betrieb von Nord Stream 2 erforderlich sind. Und auch wenn die Pipeline einmal in Betrieb gegangen ist, braucht sie weitere Dienstleistungen – etwa Wartungen –, wie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verlautet.
Eine dritte Gruppe von Sanktionen des Gesetzes PEESCA könnte sich auf Behörden beziehen. Laut der Nord Stream 2 AG ist das verwaltungstechnische Handeln von staatlichen Behörden auch in Deutschland im Zusammenhang mit der Fertigstellung oder dem Betrieb der Pipeline sanktionsrelevant.
Was die technische Anwendung des neuen Gesetzes angeht, soll es rückwirkend zum Datum des Inkrafttretens des zweiten Gesetzes, PEESA, gelten. Damit stellt es auch seit Dezember 2019 abgeschlossene Arbeiten unter Strafe.
Jeder Schritt, der die physische Konstruktion des Röhrensystems vorantreibt, kann sanktioniert werden.
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Im Ergebnis sei die Zielrichtung der amerikanischen Sanktionsgesetzgebung eindeutig: Die Inbetriebnahme der Nord Stream 2 solle verhindert werden, berichten hochrangige Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums. Das dritte Gesetz soll sicherstellen, dass die bestehenden Sanktionen ausreichen, um Nord Stream 2 zeitlich unbegrenzt zu stoppen.
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
Mal wieder etwas von Nord-Stream 2
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Diese Pipeline war eh total überflüssig.
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
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