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Thema: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

  1. #162901
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das ist gut so! Anstelle von Waldimir Putin gaebe ich mich auch nicht nur mit der Ukraine zufrieden, sondern machte
    Estland, Lettland, Litauen und Finnland unter Einsatz militaerischen Zwanges zu Republiken der Russischen Foederation.
    Na ja, als Freund von Kriegstreibern bist du ja allgemein bekannt.

  2. #162902
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Tatsaechlich auch militaerisch?

    Welchen Sinn hat denn der NATO-Beitritt Schwedens und Finnlands gebracht, wenn dem so ist?


    Der Vertrag von Lissabon enthält eine kollektive Verteidigungsklausel (Artikel [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union – EUV) innerhalb der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates müssen die anderen Mitgliedstaaten ihm Hilfe und Unterstützung mit allen verfügbaren Mitteln leisten. Eine solche Verpflichtung muss mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten als NATO-Mitglieder in Einklang stehen.Artikel 42 Absatz 7 EUV orientiert sich am Brüsseler Vertrag (in der geänderten Fassung von 1954), mit dem die Westeuropäische Union (WEU) gegründet wurde, ein Verteidigungsbündnis von zehn westeuropäischen Ländern, das neben der Organisation des Nordatlantikvertrags der Hauptgarant der europäischen Sicherheit nach dem Zweiten Weltkrieg war. Im Jahr 2000 stimmte die WEU zu, ihre Ressourcen und Aufgaben schrittweise auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zu übertragen. Seit Juni 2011 existiert die WEU nicht mehr.
    Symbolpolitik…. Tatsächlich sonst nichts
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  3. #162903
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Und ich hab gehört, dass sich Handwerker auch gerne mal für ihre Arbeiten mit Schwarzgeld bezahlen lassen, ohne dass sie auch nur ansatzweise ein schlechtes Gewissen haben, dass sie dadurch die Volksgemeinschaft betrügen.

    Die gesamte Gesellschaft, vom Arbeiter bis zum Akademiker, besteht nur aus Gaunern, richtig?

    Laberst mal wieder Bullshit !

    Erklär das mal einem knapp kalkulierenden Bauherrn, der seine Fassade für - sagen wir - 30.000 Euro (netto) sanieren lässt. Dann kann er nochmals 5.700 Euro USt. an den Staat abdrücken, ohne was davon zu haben.

    Und für die gesparten 5.700 Euro bekommt er ein schickes Badezimmer und/oder noch einen Kaminofen.
    „Der Friede ist das Meisterwerk der Vernunft“ *Immanuel Kant*

  4. #162904
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Wirklich?

    Hier ein lesenswerter Artikel, der zeigt, wie Putin alte Grenzen wieder herstellen will:


    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Nachdem das bereits in der Ukraine stockt? Könnt ihr eich mal einigen? Seit fast drei Jahren wird gesagt wie scheisse und pleite und unfähig und und und Russland ist. Aber dann isses eine Bedrohung für alle?!
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  5. #162905
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Selenskyj: Nato-Mitgliedschaft gegen besetzte Gebiete denkbar

    Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat in einem US-Podcast ein Szenario für ein mögliches Kriegsende skizziert: Die Ukraine könnte eine sofortige Nato-Mitgliedschaft im Austausch für die Aufgabe der von Russland besetzten Gebiete in der Ostukraine akzeptieren!

    aus: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Halten wir fest: Es "bewegt" sich immer mehr....
    NATO Mitglieder koennen nach * Art 10 des NATO Vertrages nur Laender werden die zur Sicherheit des transatlantische Militaerbuednisses beitragen. Das ist im Falle der Ukraine nicht der Fall, weil es sich bei der Ukraine um einen failed-state im Kriegszustand handelt, von dem hohe, unkalkulierbare Unsicherheitsrisiken ausgehen.


    Der Nordatlantikvertrag
    Washington DC, 4. April 1949
    Last updated 25-Mar-2019


    Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen. Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:

    Artikel 1

    Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.

    Artikel 2

    Die Parteien werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freundschaftlicher internationaler Beziehungen beitragen, indem sie ihre freien Einrichtungen festigen, ein besseres Verständnis für die Grundsätze herbeiführen, auf denen diese Einrichtungen beruhen, und indem sie die Voraussetzungen für die innere Festigkeit und das Wohlergehen fördern. Sie werden bestrebt sein, Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik zu beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen oder allen Parteien zu fördern.

    Artikel 3

    Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteien einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.

    Artikel 4

    Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.

    Artikel 5

    Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

    Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

    Artikel 6 ¹

    Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere der Parteien jeder bewaffnete Angriff
    • auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs2, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses;
    • auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden.

    Artikel 7

    Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für die Parteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung ergeben, oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.

    Artikel 8

    Jede Partei erklärt, daß keine der internationalen Verpflichtungen, die gegenwärtig zwischen ihr und einer anderen Partei oder einem dritten Staat bestehen, den Bestimmungen dieses Vertrags widerspricht und verpflichtet sich, keine diesem Vertrag widersprechende internationale Verpflichtung einzugehen.

    Artikel 9

    Die Parteien errichten hiermit einen Rat, in dem jede von ihnen vertreten ist, um Fragen zu prüfen, welche die Durchführung dieses Vertrags betreffen. Der Aufbau dieses Rats ist so zu gestalten, daß er jederzeit schnell zusammentreten kann. Der Rat errichtet, soweit erforderlich, nachgeordnete Stellen, insbesondere setzt er unverzüglich einen Verteidigungsausschuß ein, der Maßnahmen zur Durchführung der Artikel 3 und 5 zu empfehlen hat.

    * Artikel 10

    Die Parteien können durch einstimmigen Beschluß jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt einladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika Mitglied dieses Vertrags werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterrichtet jede der Parteien von der Hinterlegung einer solchen Beitrittsurkunde.

    Artikel 11

    Der Vertrag ist von den Parteien in Übereinstimmung mit ihren verfassungsmäßigen Verfahren zu ratifizieren und in seinen Bestimmungen durchzuführen. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die alle anderen Unterzeichnerstaaten von jeder Hinterlegung unterrichtet. Der Vertrag tritt zwischen den Staaten, die ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald die Ratifikationsurkunden der Mehrzahl der Unterzeichnerstaaten, einschließlich derjenigen Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, hinterlegt worden sind; für andere Staaten tritt er am Tage der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden in Kraft.3

    Artikel 12

    Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten, um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren, zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit dienen.

    Artikel 13

    Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.

    Artikel 14

    Der Vertrag, dessen englischer und französischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese Regierung übermittelt den Regierungen der anderen Unterzeichnerstaaten ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften.

    1 In der anläßlich des Beitritts Griechenlands und der Türkei durch Artikel 2 des Protokolls zum Nordatlantikvertrag geänderten Fassung.
    2 Am 16. Januar 1963 stellte der Rat fest, daß die Bestimmungen des Nordatlantikvertrags betreffend die ehemaligen algerischen Departements Frankreichs mit Wirkung vom 3. Juli 1962 gegenstandslos geworden sind.
    3 Der Nordatlantikvertrag trat nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Unterzeichnerstaaten am 24. August 1949 in Kraft.



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  6. #162906
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Na ja, als Freund von Kriegstreibern bist du ja allgemein bekannt.
    Es geht auch ohne Krieg. Die Esten, Letten, Litauer und Finnen koennen aus vorauseilenden Gehorsam kapitulieren und sich zu russischen Staatsbuergern neuer Republiken der Russischen Foederationen machen lassen. Zur Belohnung gibt es dann 12.000 Rubel an Begruessungsgeld je Familie.
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  7. #162907
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Wirklich?
    Hier ein lesenswerter Artikel, der zeigt, wie Putin alte Grenzen wieder herstellen will:
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    Danke, der von dir zitierte Artikel zeigt auf, dass die NATO-Erweiterung die russischen Sicherheitsinteressen massiv verletzte und Russland darauf hin reagierte.

    Der Artikel zeigt auch auf, dass - ich zitiere - die USA den ABM- sowie zum INF-Vertrag einseitig und fahrlässig aufgekündigt hat.

    Der Artikel erklärt zudem, dass die die jetzt Aufrüstung und Kriegstüchtigkeit predigen, Öl ins Feuer gießen und den Boden für einen großen Krieg bereiten.

    Ich gebe da in allen Punkten Recht, Blackbyrd. Das klingt ja schon fast wie ein 180 Grad-Wechsel.

    Oder hast Du den von dir zitierten Artikel gar nicht gelesen, sondern nur Überschriften aufgeschnappt?



    Nato-Erweiterung: Bedeutung für Russland

    Die strategische Bedeutung der Region für Russland ist immens. Dabei erscheint die eigene strategische Position aus Moskaus Sicht zunehmend prekär:
    Die Nato-Osterweiterung drängt das Land in die Defensive, während westliche Akteure keinerlei Bereitschaft zeigen, russische Sicherheitsinteressen – insbesondere den Wunsch nach einer Pufferzone zwischen Nato und russischen Militärinstallationen – zu berücksichtigen.

    Während ein möglicher Nato-Beitritt der Ukraine von Russland als Gefährdung der eigenen Sicherheit wahrgenommen wird, muss der bereits vollzogene Nato-Beitritt Finnlands aus russischer Perspektive als strategische Katastrophe erscheinen.
    ...

    Abhilfe kann nur der ernste und feste Wille zur Abrüstung und Frieden schaffen. Und dies würde eine ernsthafte Dialogbereitschaft erfordern, bei der auch die bisherigen Nato-Erweiterungen auf den Verhandlungstisch kommen müssten.

    Weiter vor allem eine Rückkehr zum ABM- sowie zum INF-Vertrag. Beide Verträge sind von der USA einseitig und fahrlässig aufgekündigt worden. Russland hat das als Bedrohung aufgefasst und entsprechend mit Aufrüstung reagiert.

    Wer jetzt stattdessen Aufrüstung und Kriegstüchtigkeit und Zeitenwende predigt, gießt weiteres Öl ins Feuer, erhöht den Angstraum in Europa und bereitet den Boden für einen Krieg. Einen Krieg, der, egal wie er ausgehen mag, Europa fundamental verändern würde.
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  8. #162908
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Na ja, als Freund von Kriegstreibern bist du ja allgemein bekannt.
    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Es geht auch ohne Krieg. Die Esten, Letten, Litauer und Finnen koennen aus vorauseilenden
    Gehorsam kapitulieren und sich zu russischen Staatsbuergern neuer Republiken
    der Russischen Foederationen machen lassen.
    Die s.g. baltischen Staaten habe es doch gefeiert, dass sie sich endlich vom russischen Joch "befreit" haben.
    Also warum sollten diese Staaten inkl. Finnland einem vorauseilenden Gehorsam folgen, denen sie doch gerade entkommen sind?

  9. #162909
    Mitglied Benutzerbild von Blackbyrd
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Wirklich?

    Hier ein lesenswerter Artikel, der zeigt, wie Putin alte Grenzen wieder herstellen will:


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    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Nachdem das bereits in der Ukraine stockt? Könnt ihr eich mal einigen? Seit fast drei Jahren wird gesagt wie scheisse und pleite und unfähig und und und Russland ist. Aber dann isses eine Bedrohung für alle?!

    Warum schreibst du mir so etwas, hast du den Beitragsverlauf übersehen?

  10. #162910
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Die s.g. baltischen Staaten habe es doch gefeiert, dass sie sich endlich vom russischen Joch "befreit" haben.
    Also warum sollten diese Staaten inkl. Finnland einem vorauseilenden Gehorsam folgen, denen sie doch gerade entkommen sind?
    ... weil sie dann laenger leben und nicht als " Demokraten " sterben.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
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