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Thema: Die Habeck-Beleidigung

  1. #1281
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von SprecherZwo Beitrag anzeigen
    Wenn du das bisher tatest, bedank dich bei deiner antikapitalistischen Ostzonen -Erziehung, du aus durch deiner Kränkung durch böse Wessis zum "Nazi" gewordenen Frust-Ossi
    Damit, daß Rheinmetall absolut endböse ist, weil von deutschem Boden nichts anderes mehr als maximal unterwürfige Schwanzlutscherei ausgehen darf, dürftest du dir mit verbeamteten Boomer-Opas wie Nathan immerhin einig sein.
    Diese grauenvolle, charakterlich verderbte Beleidigung ist u n e r t r ä g l i c h! NEIN. Nix. Nullinger, never ever. Dabei wäre das ja schön, mit praktisch vollen Bezügen und geringen Krankenkassenbeiträgen gepflegt in Rente gehen zu können. @Senator führt mir oft genug vor, wie angenehm das Pensionärstum doch ist gegenüber den armen Schluckern von Rentnern. Fugg!

  2. #1282
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Metro-Chef warnt vor Lebensmittelknappheit in Deutschland

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    Und schon wieder gelogen mittels einer unverfrorenen , völlig sinnentstellenden Zitatkürzung. kannst du eigentlich was anderes asl dumm herumzulügen? Dumm, weil es ja keinen Aufwand bedeutet, deine Lügen als solche aufzudecken:

    Deine Version:
    Bedeutet das also, dass die Hersteller ihre Waren vielleicht lieber nach Asien oder in andere Bereiche der Welt verkaufen als nach Deutschland.
    Der Originaltext, den du so sinnentstellend verstümmelt hast lautet:

    Bedeutet das also, dass die Hersteller ihre Waren vielleicht lieber nach Asien oder in andere Bereiche der Welt verkaufen als nach Deutschland und Europa? Was er genau damit meinte, diese Antwort blieb Steffen Greubel schuldig.

  3. #1283
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Und schon wieder gelogen mittels einer unverfrorenen , völlig sinnentstellenden Zitatkürzung. kannst du eigentlich was anderes asl dumm herumzulügen? Dumm, weil es ja keinen Aufwand bedeutet, deine Lügen als solche aufzudecken:

    Deine Version:

    Der Originaltext, den du so sinnentstellend verstümmelt hast lautet:
    Good Job!!!!!

    Luegenden Rechtspopulisten die Maske runterreissen!!!!


  4. #1284
    "Viel Maul, viel Ehr !" Benutzerbild von Götz
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    ojehh AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Und schon wieder gelogen mittels einer unverfrorenen , völlig sinnentstellenden Zitatkürzung. kannst du eigentlich was anderes asl dumm herumzulügen? Dumm, weil es ja keinen Aufwand bedeutet, deine Lügen als solche aufzudecken:

    Deine Version:

    Der Originaltext, den du so sinnentstellend verstümmelt hast lautet:
    Das war "seine" Version.

    Das habe etwas mit dem Klima zu tun, so Greubel, „aber auch mit Regulation und politischem Willen“.
    Bedeutet das also, dass die Hersteller ihre Waren vielleicht lieber nach Asien oder in andere Bereiche der Welt verkaufen als nach Deutschland.
    Deine Maske scheint dir die Sicht zu versperren.
    Gegen Alternativlosigkeit und die Postmoderne


    Pro Strafstimme !

    RF

  5. #1285
    Mitglied Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Wie wäre es, wenn du etwas daran änderst? Wohlstand muss nicht peinlich sein. Zur Wahrung des seelischen Gleichgewichts könnte man (vorerst heimlich nur sich selbst gegenüber) zugeben, dass das System vielleicht doch nicht ganz so schlecht ist und das Weltjudentum schlau wie immer uns zumindest ein bisschen an der ganzen Prosperität teilhaben lässt.
    Den Wandel habe ich schon durch. Habe ich doch auf euch weise Nathans gehört. Und ich habe mich dann noch einmal geändert.

    Wohlstand ist mir auch nicht peinlich. Sondern eventuell die Art wie ich ihn "erwarb".

    Ich hoffe das können materialistische Konsumkasper nachvollziehen, wenn schon nicht verstehen.

  6. #1286
    Gives free headkicks! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Und schon wieder gelogen mittels einer unverfrorenen , völlig sinnentstellenden Zitatkürzung. kannst du eigentlich was anderes asl dumm herumzulügen? Dumm, weil es ja keinen Aufwand bedeutet, deine Lügen als solche aufzudecken:

    Deine Version:

    Der Originaltext, den du so sinnentstellend verstümmelt hast lautet:
    Wo hat er denn gelogen? Wieder betrunken?
    Undefeated Nak Muay/Kickboxer
    0W - 0L - 0D

  7. #1287
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Aber wenn wir schon mal dabei sind:



    Jemand was aufgefallen? Das Gesetz unterscheidet explizit zwischen "übler Nachrede" und "Verleumdung". Aha? Warum?

    ---

    irgendwelche Ideen? Hat schon jemand gegoogelt? Wer hat hier neben Virologie und Klimatologie auch noch Jura studiert?
    Was sagt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages dazu?

    Deutscher Bundestag

    Wissenschaftliche Dienste Nr. 18/24 (22. November 2024)

    Aktueller Begriff Titel: Der Straftatbestand der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung (§ 188 Absatz 1 StGB)

    Ausweislich einer Pressemitteilung des Bundeskriminalamts (BKA) zu einem von ihm im November 2024 koordinierten „Nationalen Aktionstag gegen strafbare Hasspostings“ waren die zweithäufigsten zugrundeliegenden Straftaten Fälle der Beleidigung von Personen des politischen Lebens gemäß § 188 StGB.

    Dieser dem Schutz vor einer „Vergiftung des politischen Lebens durch Ehrabschneidung und Verunglimpfungen“ (BVerfGE 4, 352) dienende Tatbestand lautet:

    § 188 StGB

    Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung


    (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

    (2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Gesetzgebungsgeschichte

    § 188 StGB wurde im Jahr 1951 neu in das Strafgesetzbuch eingefügt (als § 187a StGB). Inhaltlich ging er zurück auf eine nach Artikel 48 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung erlassene Verordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Schutz des inneren Friedens aus dem Jahr 1931 (RGBl. I, 699, 742 f.). Mit dieser Verordnung sollte der Ehrschutz verstärkt werden, „um der zunehmenden Vergiftung des öffentlichen Lebens durch Verunglimpfung anderer und der wachsenden Verhetzung im politischen Kampf entgegenzuwirken“.

    § 1 der Verordnung lautete: Steht im Falle der üblen Nachrede (§ 186 StGB) der Verletzte im öffentlichen Leben und ist die ehrenrührige Tatsache öffentlich behauptet oder verbreitet worden und geeignet, den Verletzten des Vertrauens unwürdig erscheinen zu lassen, dessen er für sein öffentliches Wirken bedarf, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter drei Monaten, wenn der Täter sich nicht erweislich in entschuldbarem gutem Glauben an die Wahrheit der Äußerung befunden hat.

    § 2 der Verordnung enthielt einen entsprechenden Tatbestand für den Fall der Verleumdung. Mit übler Nachrede und Verleumdung waren damit ausschließlich jene Ehrdelikte erfasst, denen (nicht erweislich wahre oder unwahre) Tatsachenbehauptungen zugrunde liegen, nicht jedoch die Beleidigung, die auch ehrverletzende Werturteile erfasst. Diesem historischen Vorläufer entsprechend waren auch der 1951 in das StGB eingeführte § 187a StGB und spätere § 188 StGB auf die Grundtatbestände der üblen Nachrede und der Verleumdung beschränkt, die bloße Beleidigung also nicht erfasst.

    Die Ausweitung von § 188 StGB auch auf Fälle der Beleidigung erfolgte erst mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Jahr 2021 (BGBl. I 2021, 441). Zwar hatte der damalige Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD eine derartige Erweiterung auf den Beleidigungstatbestand nicht vorgesehen, sondern lediglich die „Verdeutlichung“, dass § 188 StGB „für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gilt“ (jetzt: § 188 Absatz 1 Satz 2 StGB).
    Die Ausweitung des § 188 StGB auf Fälle der Beleidigung erfolgte aber im Rahmen der parlamentarischen Beratungen aufgrund der Beschlussempfehlung des federführenden Rechtsausschusses.

    Zur Begründung für die auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen zurückgehende Änderung führte der Ausschuss an, der Schutzzweck der Vorschrift spreche dafür, ihren Anwendungsbereich nicht auf die Behauptung falscher Tatsachen zu beschränken, sondern auf Beleidigungen zu erstrecken. Denn auch diese seien geeignet, das öffentliche Wirken von Personen des politischen Lebens erheblich zu erschweren (BT-Drs. 19/20163, S. 43).

    Zuvor hatte es im Gesetzgebungsverfahren entsprechende Anregungen zu einer Tatbestandsausweitung auf Beleidigungsfälle gegeben, unter anderem im Rahmen einer Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses (Protokoll Nr. 19/91, S. 25, 27, 97) und in einer Stellungnahme des Bundesrats (BT-Drs. 19/18470, S. 18).

    Teilweise wurde im Nachgang auch Kritik an der Ausweitung geäußert: § 188 StGB werde „angesichts des hohen Gewichts der Meinungsfreiheit im politischen Meinungskampf häufig ins Leere laufen“ und den Eindruck eines ungerechtfertigten Sonderstatus für Politiker erwecken“ (Simon S. 602).

    Strafverfolgungsvoraussetzungen

    Die Ehrdelikte sind grundsätzlich als absolute Antragsdelikte ausgestaltet (§ 194 StGB, vgl. BeckOK StGB/Valerius, 63. Ed. 01.11.2024, § 194 Rn. 1). Voraussetzung einer Strafverfolgung ist hierbei stets, dass das Opfer einen Strafantrag stellt (§ 77 StGB). Im Rahmen der tatbestandlichen Ausweitung von § 188 StGB im Jahr 2021 wurde jedoch zugleich auch das in § 194 StGB geregelte Antragserfordernis hinsichtlich § 188 StGB modifiziert und letzterer zu einem relativen Antragsdelikt umgestaltet. Eine Tat nach § 188 StGB kann seitdem auch ohne Strafantrag des Verletzten verfolgt werden, nämlich wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

    Allerdings sieht das Gesetz in diesem Fall wiederum eine Rückausnahme vor: Selbst wenn die Strafverfolgungsbehörde ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält, kann die Tat nicht verfolgt werden, wenn der Verletzte der Strafverfolgung widerspricht (§ 194 Absatz 1 Satz 4 StGB). Die Ausweitung der Antragsbefugnis auf die Strafverfolgungsbehörde wurde damit begründet, dass gerade öffentlich – etwa im Internet – erfolgende Äußerungen mit diffamierendem Inhalt gegen politisch aktive Personen nicht auf den persönlichen Lebenskreis der betroffenen Person beschränkt blieben, sondern eine Außenwirkung entfalteten, die dazu führen könne, dass sich auch andere politisch aktive Personen aus der öffentlichen Diskussion zurückzögen oder von einem Engagement für das Gemeinwesen absähen (BT-Drs. 19/17741, S. 36).

    In der Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses im Jahr 2020 war insofern von den Befürwortern einer Ausweitung ausdrücklich die Hoffnung geäußert worden, dass der zum damaligen Zeitpunkt „so gut wie nie zur Anwendung“ kommende § 188 StGB durch die gleichzeitige Ausweitung des Tatbestandes und die Modifizierung des Antragserfordernisses zukünftig häufiger angewendet werden würde (Protokoll Nr. 19/91, S. 14, 25, 27).

    Ausweislich der eingangs zitierten Pressemitteilung des BKA könnte sich diese Prognose möglicherweise erfüllt haben.

    Literatur:

    – Rühs: Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung: Welches Rechtsgut wird durch § 188 StGB geschützt? ZStW 2022, 51.

    – Simon: Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. JR 2020, 599.

    – Trips-Hebert: Hass und Hetze im Strafrecht. Aktueller Begriff Nr. 28/16. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages.

    Wissenschaftliche Dienste Nr. 18/24 (22. November 2024)

    Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.


    Quelle: PDF Dossier

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    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Virtuel

  8. #1288
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von Götz Beitrag anzeigen
    ..Sicht zu versperren.
    Wie meinst du das?

  9. #1289
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Ich überweise die andere Hälfte.
    Her mit der IBAN Nummer und dem Namen!



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  10. #1290
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: Die Habeck-Beleidigung

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Was sagt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages dazu?
    Ich bin ja gespannt, ob es gegen mich bald ein Ermittlungsverfahren wegen meiner Aeusserungen im HPF nach § 188 StGB geben wird ?

    Der VS weiss ja jetzt, wie er mich mit Hilfe des israelischen INSS-Instituts und dem Staatsanwalt, der mein Nachbar war und nach Koeln versetzt worden ist, ermitteln kann.

    Ich warte jeden Tag mit dem Zugriff des VS bei mir.

    Ich werde dann wohl politisches Asyl in Russland wegen meiner politischen Verfolgung in der BRD beantragen muessen...
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

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