
Zitat von
Nachtstern1966
Das Rudolf-Gutachten wurde vor allem "indiziert" °^
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Das Buch „Das Rudolf Gutachten. Gutachten über chemische und technische Aspekte der
‚Gaskammern‘ von Auschwitz“ von Germar Rudolf war antragsgemäß zu indizieren.
Sein Inhalt ist offenbar geeignet (§ 15a Abs. 1 GjS), Kinder und Jugendliche sozialethisch zu
desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal „sittlich zu gefährden“ in § 1 Abs. 1 Satz 1
GjSM nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchstrichterlicher Rechtspre-
chung auszulegen ist. Eine sozialethische Desorientierung geht dann von einem Medium aus....[ ]
Die Leugnung dieser Gräueltaten widerspricht zudem in eklatanter Weise der
Auffassung der Mehrheit der deutschen Bevölkerung, die sich mit der Aufarbeitung des Holo-
causts beschäftigt und versucht, aus dem Ereignis Lehren für die Zukunft zu ziehen. Beson-
ders Jugendliche könnten sich aber durch die überzeugend und fundiert wirkenden Statistiken
und Analysen in diesem Buch dazu verleiten lassen, der Ansicht des Autors zu folgen oder sie
als zumindest plausibel anzusehen