Erst über die Verhältnisse gelebt, jetzt pleite
Im Jahre 2022 betrugen die Personalaufwendungen der Brandenburger Grünen monatlich mehr als 100.000 Euro. Da ein Teil der Mitarbeiter mutmaßlich bereits länger angestellt sein dürfte, kann also tatsächlich leicht ein mittlerer sechsstelliger Betrag rückständig sein beziehungsweise rückständig werden.
Das Brandenburger Fraktionsgesetz sieht vor, dass eine Fraktion bei ihrer Auflösung einen einmaligen Zuschuss für Personalaufwendungen für maximal drei Monate erhalten kann. Diese Regelung dient dem Schutz der Fraktionsmitarbeiter. Die Forderung der Grünen ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung des Landtagspräsidenten im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Brandenburger Grünen geradezu mutwillig über ihre Verhältnisse gelebt haben. Sie haben geprasst, als gäbe es kein Morgen.
Wie keine andere Fraktion und überproportional haben die Grünen Personal (Mitarbeiter und Honorarkräfte) beschäftigt. 92 Prozent ihrer Einnahmen haben sie allein dafür ausgegeben.