Stichwort: Arzneimittelgesetz:
Imteressanterweise werden auch in allen anderen europäischen Ländern nirgends von den Ärzten Medikamente verkauft oder ausgegeben. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.Das Arzneimittelgesetz enthält die grundlegende Aussage, dass mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken grundsätzlich kein Handel getrieben werden darf. Ausnahmen finden sich heute nur noch für Tierärzte (§ 43 Abs. 4 AMG) sowie in wenigen weiteren, in § 47 AMG abschließend genannten Fällen. Ärzten ist es also prinzipiell nicht gestattet, Arzneimittel an ihre Patienten abzugeben.
[Links nur für registrierte Nutzer]