Keine zwei Wochen vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Äußerungen Angela Merkels (CDU) zur Thüringen-Wahl hat die klagende
[Links nur für registrierte Nutzer] einen Befangenheitsantrag gegen die zuständigen Richter eingereicht. Grund dafür sei der Empfang von Richtern des Ersten und Zweiten Senats zum alljährlichen Abendessen im Bundeskanzleramt, das bereits am 30. Juni stattfand. Dabei waren auch Richterin Doris König und weitere Mitglieder des Zweiten Senats, die am 21. Juli über die Äußerungen urteilen sollen, anwesend.
Dass sich die Mitglieder des Gerichts „mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können“, hieß es aus dem AfD-Bundesvorstand. Ein Gerichtssprecher in Karlsruhe bestätigte am Freitag, dass ein Ablehnungsgesuch eingegangen sei, über die bevorstehende Verhandlung sei bei dem Termin nicht gesprochen worden.
Verfassungsrichterin König soll über Merkel urteilen – zuvor war sie zum Essen geladen
Am 1. Juli hatte das Verfassungsgericht mitgeteilt, dass eine Delegation unter Leitung seines Präsidenten Stephan Harbarth und der Vizepräsidentin König am Vortag zu einem Treffen mit Regierungsmitgliedern in Berlin gewesen sei. Harbarth selbst ist seit 1993
[Links nur für registrierte Nutzer]-Mitglied, war Bundesvorstand der Partei und saß lange Jahre für die CDU als Abgeordneter im Bundestag. Das gemeinsame Abendessen im Kanzleramt setze „eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort“.