Einfache Folgeerkrankungen unterliegen Verjährungsfristen und bedürfen eines Strafantrages.
Die Beweislast liegt beim Geschädigten.
Bezahlen muß jeder vorerst selbst @Pommes und kann auf dem Zivilklageweg zurückfordern. Kann Jahre dauern, da die Gerichte ohnehin komplett überfordert sind.
Auch hier müssen Fristen eingehalten werden.
Die ReGIERung spielt auf Zeit!


 
			
			
 
					
						 
					
						 
			 AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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				 Zitat von Pommes
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