Einfache Folgeerkrankungen unterliegen Verjährungsfristen und bedürfen eines Strafantrages.
Die Beweislast liegt beim Geschädigten.
Bezahlen muß jeder vorerst selbst @Pommes und kann auf dem Zivilklageweg zurückfordern. Kann Jahre dauern, da die Gerichte ohnehin komplett überfordert sind.
Auch hier müssen Fristen eingehalten werden.
Die ReGIERung spielt auf Zeit!




Mit Zitat antworten



