Das Verfassungsgericht muss also entscheiden, ob der Landtag schon vor Konstituierung beschlussfähig ist. LOL
Hier ist die Landtagsordnung.
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Punkt 1 steht klar, daß er (ist der Älteste) den Landtag konstituiert.
Erst danach können Anträge zur Geschäftsordnung eingereicht werden.
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