Darf ein Neonazi in Deutschland parlamentarische Macht ausüben? Darf er als Chef der größten Fraktion mitbestimmen, wenn Verfassungsrichter gewählt werden? Darf er den Verfassungsschutz sabotieren? Darf er gegebenenfalls sogar das höchste Amt einnehmen, darf er also Ministerpräsident werden?
Im Grundgesetz steht, wie es geht: Es steht im Artikel 18. Er trägt den Titel „Verwirkung der Grundrechte“ und besagt: Das Bundesverfassungsgericht kann dem Rechtsextremisten Höcke ein politisches Aktionsverbot erteilen, es kann ihm die politische Betätigung untersagen. Das wäre kein Parteiverbot, das wäre keine Kollektivmaßnahme gegen die gesamte AfD; das wäre eine gezielt individuelle Maßnahme gegen einen neonazistischen Verfassungszerstörer.