Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
Die Juristen im VS und BMI sind halt gewieft und nicht auf den Kopf gefallen.

Man kann sich Gesetze schon zusammenschustern, sodass es passend wird.

Mit der Behauptung des VS und BMI, dass eine Medienanstalt gegen die verfassungsmaessige Ordnung gerichtet sei, kann faktisch jeder Verlag und jedes Medienhaus ueber § 3 VereinsG i.V.m. Art 9 Abs. 2 GG verboten werden.

Das ist ein sehr scharfes Schwert, das sich die BRD da zu recht gelegt hat.

Die Frage ist halt, ob man das wirklich politisch so umsetzen soll und ob so ein Verbot noch verhaeltnismaessig ist ?

M.E. muessen da die gegen die verfassungsmaessige Ordnung gerichteten Bestrebungen des Medienverlages glaskar und eindeutig beweisbar sein, um so ein Verbot politisch durchziehen und juristisch begruenden zu koennen.

Das Verbot hat ja Ausstrahlungswirkung auf den gesamten EU-Raum ?

Hat Orban eigentlich Medienhaeuser und Verlage bei sich in Ungarn verbieten lassen ? Das wird doch in Bruessel immer wieder als undemokratisch angeprangert ?
Der Fall compact wird zeigen, ob das angestrebte Ziel der Ampel, nämlich die BRD in eine DDR 2.0 zurückzuführen bereits erreicht ist!

Faeser hat willkürlich Elsässers Medien GmbH zu einem Verein erklärt, um mit Vereinsrecht regierungskritische Medien auszuschalten! Sollte Faeser damit tatsächlich durchkommen, kann sie & friends die angestrebte und von BRD-Medien flankierte Staatsgründung DDR 2.0 feiern!

Übrigens hat erst jüngst die BRD-Regierung im Zuge der Grundgesetz-Feierlichkeiten behauptet:

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5 des Grundgesetzes

Demokratie braucht Meinungs- und Pressefreiheit

Am 3. Mai ist der internationale Tag der Pressefreiheit. Dieses Grundrecht ist in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben – gemeinsam mit der Meinungsfreiheit. Beide Grundrechte sind Wesensmerkmale der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
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kd