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Thema: * compact *

  1. #851
    Querschläger Benutzerbild von Peter Lustig
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Maggie Beitrag anzeigen
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    Das ist doch die Unfähigkeit in Person , dafür aber um so Machtgeiler
    Die hätte spätestens zurück treten müssen als Ihre Hessen (AB)Wahl klar wahl wo so ja gerne hin wollte
    Wer nur in den Spuren anderer läuft , hinterlässt keine eigene Spur

  2. #852
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Das HPF hat nichts zu befürchten, wenn wir uns hier in freiwilliger Selbstkontrolle verbal nur ein kleines bisschen - und es ist wirklich nur ein kleines bisschen - mäßigen!

    Es ist nur eine unbedeutende Anzahl hiesiger User, die selbst das dann noch als "Unterdrückung der Meinungsfreiheit" interpretieren.

    Und mit Verlaub: Auf diese User kann verzichtet werden!...................
    ich verneige mich vor Deiner Weisheit. Alle fürchten sich jetzt
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  3. #853
    Mitglied Benutzerbild von Soshana
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Elsässer, die Hintergründe hier und Elsässer kennt die Regierungsverbrecher seit langem. Faeser halt wieder einmal

    hier Details


    Real hat Jürgen Elsässer, schon vor 20 Jahren, die Verwicklungen der Deutschen, Amerikaner, Bin Laden in Bosnien ziemlich genau beschrieben. Er hat die Verbrechen, der Amerikaner, Deutschen dokumentiert im Balkan, und machte sich da viele Feinde. Das ist der Hintergrund, was gerade läuft

    Jürgen Elsässer: Wie der Dschihad nach Europa kam. Gotteskrieger und Geheimdienste auf dem Balkan.

    Über die Söldnertruppe der muslimischen Fundamentalisten im Balkan-Krieg wusste man bisher wenig. Dabei gehörten die, die aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Bosnien und später in den Kosovo reisten, zu den professionellsten Killertruppen auf dem Balkan. „Wie der Dschihad nach Europa kam“ ist ein Band überschrieben, in dem Jürgen Elsässer zusammengetragen hat, was er über „Gotteskrieger und Geheimdienste auf dem Balkan“ in Erfahrung bringen konnte.
    Von Ursula Rütten.Am Mikrophon: Hermann Theißen | 06.06.2005

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    Der gute Mann braucht sehr gute Juristen, weil die Juristen beim BMI keine Volltrottel sind.

    Als Befugnisnorm fuer die Verbotsverfuegung und die Beschlagnahme ( Verwaltungsakte ) kam m.E. § 3 Abs. 1 VereinsG i.V.m Art 9 Abs. 2 GG zum Tragen.

    Aus § 3 Abs.2 VereinsG wird auch ersichtlich, dass das Bundesministerium des Innern ( BMI ) zustaendig ist, da Compact nicht nur in 1 Bundesland auftritt, sondern in mehreren Bundeslaendern aktiv ist.

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    Der Verlag wird als Vereinigung behandelt. Es gilt ein weiter Vereinigungsbegriff. Die Rechtsform spielt keine Rolle.

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    Deshalb wird auch die GmbH bei Compact erfasst.

    Wegen dieser Vereinigung kommt bei der Eingriffsrechtfertigung in die Meinungs- und Pressefreiheit auch nicht der qualifizierte Gesetzesvorbehalt nach Art 5 Abs. 2 GG zur Anwendung.

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    Vielmehr soll Art 9 Abs. 2 GG gelten, was ich aus einem neuen Lehrbuch zum Grundrechtsschutz erlesen habe. Im Art 9 Abs. 2 GG steht:

    ...
    Art. 9
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

    (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
    ...
    Quelle:

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    Darauf stuetzt sich m.E. auch das BMI, also, dass Compact als Verlag bzw. Vereinigung im Sinne des § 3 VereinsG gegen die verfassungsmaessige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, was sich aus Art 9 Abs. 2 GG ergeben wuerde.

    Sollte das BMI die Bekaempfung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch Compact belegen und begruenden koennen, kann Compact als Vereinigung verboten werden.

    Es geht darum, ob das Bundesverwaltungsgericht davon in einem gerichtlichen Verfahren ueberzeugt werden kann ?

    Ich habe mir mehrere Entscheidungen der Gerichte im Rahmen der Norm des § 3 VereinsG vorhin durchgelesen. Das betraf vor allem Bandidos, Hells Angels und Vereine, die die Hisbollah und Hamas unterstuetzt haben:

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    Die Verbotsverfuegungen gingen dort vom BMI aus. Es gab auch Beschlagnahmungen, die vorher nicht angekuendigt wurden, weil man Beweismittel sichern wollte. Dass die Polizei heute Morgen um 6 Uhr ploetzlich beim Elsaesser anklopfte, ist normales Procedere.

    Auch wurde er wohl vorher vom BMI nicht angehoert. Das unterbleibt, damit der Verein bzw. die Vereinigung ( Compact ) keine Beweismittel verschwinden lassen kann. So jedenfalls die Sichtweise des BMI.

    Zur Verfahrensdauer habe ich so ca. 26 Monate gesehen. Das kann also bis zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht dauern.

    Elsaesser kann aber auch den einstweiligen Rechtschutz m.E. nach § 80 Abs. 5 VwGO suchen:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Juristen im BMI sind schon gewieft und nicht auf den Kopf gefallen.

    Haette es bei Compact zum Beispiel Holocaust-Leugnungen gegeben, waere Compact absolut ohne jede Chance. In diesem Falle wuerde Art 5 Abs. 2 GG als Eingriffsrechtfertigung auf gar keinen Fall zur Anwendung kommen. Dort werden hoehere Anforderungen an die Rechtfertigung in Eingriffe gestellt ( Sonderrechtstheorie und Kombinationstheorie beim allgemeinen Gesetz, das die Meinungs- und Pressefreiheit einschraenken soll / verfassungskonforme Auslegung / Wechselwirkungstheorie usw. ).

    Das BMI will also den Art 5 Abs. 2 GG lieber vor Gericht juristisch umschiffen, weil es so das Verbot leichter begruenden kann. Das ist sehr raffiniert. Deshalb das mit der Vereinigung und der Anwendung des Art 9 Abs. 2 GG, der das Verbot von Compact erleichtern soll. Ganz doof ist das BMI dann auch wieder nicht. Die muessen einige Top-Juristen in ihren Reihen haben.

    In dem Verfahren geht es darum, ob das BMI mit ihrer Behauptung, Compact sei rechtsextrem und wuerde die freiheitlich demokratische Grundordnung bekaempfen wollen, durchdringen kann.

    Anscheinend meinen der VS und das BMI genug Beweismittel in den Haenden zu haben ?
    “The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)

  4. #854
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Ein paar Kommentare von Links :

    "Fühle mich etwas unwohl dabei, das ist ein Blueprint, jegliches Medium jederzeit ohne Gerichtsbeschluss auf Eis zu legen"

    "Es ist natürlich verlockend, das hinzunehmen, wenn es einen Rechtsextremen wie Elsässer trifft, aber man muss sich doch einem vor Augen führen, was hier passiert: in einem Land, in dem es angeblich keine Zensur gibt, wird eine ganze Zeitung dichtgemacht, deren Inhalte fragwürdig, aber eben nicht strafrechtlich relevant sind (dann hätte man ja einfach klagen können). Meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit wird das jedenfalls nicht gerecht."

    "Das ganze wird zusammenbrechen wie ein Kartenhaus, und Nancy Faeser unter sich begraben...."
    Unter der Regierung Merkel wurde Compakt ja auch in Ruhe gelassen aber diese Antifa f**** die schafft es dass ich mich nun in einer wirklichen Diktatur Links-Diktatur fühle.


    Kein gerichtsbeschluss kein Verteidiger kein gar nichts wenn das nicht Diktatur ist.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  5. #855
    DUNCAN
    Gast

    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Soshana Beitrag anzeigen
    Der gute Mann braucht sehr gute Juristen, weil die Juristen beim BMI keine Volltrottel sind.

    Als Befugnisnorm fuer die Verbotsverfuegung und die Beschlagnahme ( Verwaltungsakte ) kam m.E. § 3 Abs. 1 VereinsG i.V.m Art 9 Abs. 2 GG zum Tragen.

    Aus § 3 Abs.2 VereinsG wird auch ersichtlich, dass das Bundesministerium des Innern ( BMI ) zustaendig ist, da Compact nicht nur in 1 Bundesland auftritt, sondern in mehreren Bundeslaendern aktiv ist.

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    Der Verlag wird als Vereinigung behandelt. Es gilt ein weiter Vereinigungsbegriff. Die Rechtsform spielt keine Rolle.

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    Deshalb wird auch die GmbH bei Compact erfasst.

    Wegen dieser Vereinigung kommt bei der Eingriffsrechtfertigung in die Meinungs- und Pressefreiheit auch nicht der qualifizierte Gesetzesvorbehalt nach Art 5 Abs. 2 GG zur Anwendung.

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    Vielmehr soll Art 9 Abs. 2 GG gelten, was ich aus einem neuen Lehrbuch zum Grundrechtsschutz erlesen habe. Im Art 9 Abs. 2 GG steht:


    Quelle:

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    Darauf stuetzt sich m.E. auch das BMI, also, dass Compact als Verlag bzw. Vereinigung im Sinne des § 3 VereinsG gegen die verfassungsmaessige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, was sich aus Art 9 Abs. 2 GG ergeben wuerde.

    Sollte das BMI die Bekaempfung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch Compact belegen und begruenden koennen, kann Compact als Vereinigung verboten werden.

    Es geht darum, ob das Bundesverwaltungsgericht davon in einem gerichtlichen Verfahren ueberzeugt werden kann ?

    Ich habe mir mehrere Entscheidungen der Gerichte im Rahmen der Norm des § 3 VereinsG vorhin durchgelesen. Das betraf vor allem Bandidos, Hells Angels und Vereine, die die Hisbollah und Hamas unterstuetzt haben:

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    Die Verbotsverfuegungen gingen dort vom BMI aus. Es gab auch Beschlagnahmungen, die vorher nicht angekuendigt wurden, weil man Beweismittel sichern wollte. Dass die Polizei heute Morgen um 6 Uhr ploetzlich beim Elsaesser anklopfte, ist normales Procedere.

    Auch wurde er wohl vorher vom BMI nicht angehoert. Das unterbleibt, damit der Verein bzw. die Vereinigung ( Compact ) keine Beweismittel verschwinden lassen kann. So jedenfalls die Sichtweise des BMI.

    Zur Verfahrensdauer habe ich so ca. 26 Monate gesehen. Das kann also bis zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht dauern.

    Elsaesser kann aber auch den einstweiligen Rechtschutz m.E. nach § 80 Abs. 5 VwGO suchen:

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    Die Juristen im BMI sind schon gewieft und nicht auf den Kopf gefallen.

    Haette es bei Compact zum Beispiel Holocaust-Leugnungen gegeben, waere Compact absolut ohne jede Chance. In diesem Falle wuerde Art 5 Abs. 2 GG als Eingriffsrechtfertigung auf gar keinen Fall zur Anwendung kommen. Dort werden hoehere Anforderungen an die Rechtfertigung in Eingriffe gestellt ( Sonderrechtstheorie und Kombinationstheorie beim allgemeinen Gesetz, das die Meinungs- und Pressefreiheit einschraenken soll / verfassungskonforme Auslegung / Wechselwirkungstheorie usw. ).

    Das BMI will also den Art 5 Abs. 2 GG lieber vor Gericht juristisch umschiffen, weil es so das Verbot leichter begruenden kann. Das ist sehr raffiniert. Deshalb das mit der Vereinigung und der Anwendung des Art 9 Abs. 2 GG, der das Verbot von Compact erleichtern soll. Ganz doof ist das BMI dann auch wieder nicht. Die muessen einige Top-Juristen in ihren Reihen haben.

    In dem Verfahren geht es darum, ob das BMI mit ihrer Behauptung, Compact sei rechtsextrem und wuerde die freiheitlich demokratische Grundordnung bekaempfen wollen, durchdringen kann.

    Anscheinend meinen der VS und das BMI genug Beweismittel in den Haenden zu haben ?
    Die rechtliche Problematik bestens dargestellt. Chapeau. Wer hat dir dabei geholfen?

  6. #856
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Neu Beitrag anzeigen
    GmbH:
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    ""Es bezieht sich auf zwei Gesellschaften, die das Magazin bzw. den Online-Kanal "Compact TV" ver- bzw. betreiben: die COMPACT-Magazin GmbH und die CONSPECT FILM GmbH.""
    Tja, man lernt nie aus. Das Verbot erfolgte auf Grundlage von Paragraph 3 Vereinsgesetz. Eine GmbH ist nach Paragraph 1 Vereinsgesetz ein Verein.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #857
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    Standard AW: * compact *

    "Junge Freiheit" interviewt Elsässer

    Nancy Faeser wird verlieren | EXKLUSIV-INTERVIEW mit Jürgen Elsässer [COMPACT-MAGAZIN]
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    (15 Min.)
    Früher: Fakten
    Heute: Fuck them!

  8. #858
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    Standard AW: * compact *

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Unter der Regierung Merkel wurde Compakt ja auch in Ruhe gelassen aber diese Antifa f**** die schafft es dass ich mich nun in einer wirklichen Diktatur Links-Diktatur fühle.


    Kein gerichtsbeschluss kein Verteidiger kein gar nichts wenn das nicht Diktatur ist.
    Das ist das beste, freiheitlichste und demokratischste Deutschland aller Zeiten, in dem jeder gut und gerne lebt - auch Du!
    Früher: Fakten
    Heute: Fuck them!

  9. #859
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Ganz wichtig: Das Prädikat "unsäglich" reicht jetzt für ein Verbot aus !
    Man beachte auch die Reihenfolge der zu schützenden Personen. Erst kommen Jüdinnen, dann Juden, dann Muslime und dann kommt nichts. Happy Umvolkungsdeutschland!
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  10. #860
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Tja, man lernt nie aus. Das Verbot erfolgte auf Grundlage von Paragraph 3 Vereinsgesetz. Eine GmbH ist nach Paragraph 1 Vereinsgesetz ein Verein.
    Nach Paragraph 3, Vereinsgesetz gilt Paragraph 1 des Bundesgesetzes nicht wenn Paragraph 5 wegen außerordentlicher Ansichten betroffen ist und somit Paragraph 4 des GmbH-Gesetz in Einklang des Grundgesetz mit Paragraph 12 durch Beschluss der Verfassung nach Paragraph 6, Absatz 19 gerechtfertigt ist.

    Wieso unterschlägst du das, Kamerad Gehirnnutzer?
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

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