Nein, DU solltest mal die ukrainische Verfassung erstmal lesen,
denn
das gibt es einen Kriegrechtsparagraphen, welcher jedoch NUR für das Parlament gilt
NICHT für den Präsidenten und dessen Wahl.
Heisst?
Die Parlamentswahlen sind ausgesetzt, ganz legal, gemäss der Verfassung der Ukraine.
Die für die Aussetzung der Präsidentschaftswahlen wäre eine Klärung des obersten Gerichtes erfoderlich.
Dieses soll jedoch aus Sicht Selenskijs und des ukrainischen Parlamentes NICHT gefragt werden.