
Zitat von
Larry Plotter
Darum ging es nicht.
Du hast ausgeführt....
"Aus meiner Sicht sollte eigentlich jedem klar und verständlich sein, dass internationale Vorgänge, die das Völkerrecht tangieren, immer als Einzelfälle zu betrachten sind!
Warum?
Weil zur Beurteilung jeweils immer die jeweilige Verfassung des Landes zugrunde liegt .........
Was dann aber auch Folgen hat, d.h. die jeweilge Verfassung ist zu beachten.
Damit gilt eben auch der Verstoss gegen die Verfassung der RSFSR bei der Krimübertragung.
Heisst es gibt eben keine Möglichkeit, dies durch nachträgliche "Verträge, welcher Art auch immer"
oder "Sonderkonstruktionen" wie aber das Präsidium hat......auszuhebeln.
Somit wäre nach DEINEM Vorbehalt zwangsläufig die Krim immer noch zu Russland zu zählen!
Wenn aber die jeweilige Verfassung NICHT zählt, dann wäre die Übertragung der Krim an die Ukraine zwar rechtens,
aber dann wäre die Verfassung der Ukraine in Sachen Seperation auch nicht massgebend.
Es kann eben nur Eines geben:
a) die jeweilige Verfassung ist massgebend,..............DANN gilt dies für alle Staaten.
oder
b) die jeweilige Verfassung ist nicht massgebend........Dann gilt dies auch für alle Staaten.
Nur so wie Du argumentierst...............diese Verfassung gilt.........die andere aber nicht........
so funktioniert nun mal die Welt nicht.
Und auch das Völkerecht unterliegt mittlerweile Standards.
Es ist für eine ideologische Betrachtungsweise immer gut
hier argumentieren zu können,............... ja das ist aber nicht vergleichbar...........
Blöd nur, das wir uns selber eine Instanz zur Beurteilung gegeben haben..........die UNO.
Damit ist auch eine Vergleichbarkeit gegeben, d.h. ist ein Vorgang durch die UNO abgesegnet oder nicht!
Und damit sind wir wieder bei Jugoslwien UND der Krim.