Natürlich hatten wir das hier schon - auch dass die "Entscheidung" des Obersten Sowjets der SU (in Form des Wunsches von Herrn Chruschtschow) der Verfassung der RSFSR widersprach, die zu diesem Thema nicht gefragt, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Das Präsidium des Obersten Rates der RSFSR durfte nur noch "abnicken" - den gesetzlichen Grundlagen der Verfassung der RSFSR entsprach dieses Vorgehen nicht, denn es gab keine entsprechende Abstimmung der vorgesehenen Organe.







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