Vielleicht erwarten die psychische gesunden Vorgesetzten letale " Schiessunfaelle " und sonstige " Unfaelle " bei Nutzung militaerischen Geraetes mit letalen Ausgang. Den Befehl dazu koennten aber duerfen sie ja nicht geben. Das waere nach den Dienstvorschriften und dem geltenden Strafrecht nicht erlaubt. Die psychisch kranken perversen Missgeburten auf Befehl zu diskriminieren, zu mobben, zu bashen, zu schikanieren und in den Suzid zu treiben, ist ja auch verboten.