User in diesem Thread gebannt : Neben der Spur |



Ich glaube das durchaus ich glaube das durchaus wobei ich hinzufügen möchte dass da schon Dinge vorausgegangen sind und das ein oder mehrere Finanzämter das nicht anerkannten wobei letztendlich zählt eben dieses Urteil.
Mich hätte ja wegen meinem Führerschein auch eine Hinz und kunz-behörde schikaniert aber ich habe das entsprechende Urteil wo sie nicht aus können das geht vom EuGH aus das Urteil erfolgte 2012.
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“



Kann ich nicht beurteilen. Ich kannte aber früher Anwälte, Ärzte, Architekten, Disco-Betreiber, Hoeliers, Makler, Steuerberater usw die einen Ferrari auf Geschäftskosten fuhren. Der Nachteil ist, dass du mit Kauf eines solchen Autos die BP im Haus hast. Und ich hatte sogar die Steufa im Haus.
Kosten eines Firmenwagens sind Betriebsausgaben. Es gibt für die Anschaffungskosten und den Unterhalt eines Fahrzeugs für den GF bezw. Inhabers keine festen Wert-obergrenzen. Es gibt aber Kriterien. Es hängt alleine vom Steueraufkommen ab. Und vom Repräsentationsaufwand und der Privatnutzung ab. Und liegt nicht wie im Ermessen des Sachbearbeiters auf dem FA.
Geändert von Justiziar (17.05.2024 um 20:15 Uhr)



Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
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