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Thema: Was gibt es Neues von der AfD?

  1. #16101
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Soraya Beitrag anzeigen


    Tja, und da schweigen sie die Altparteien...
    Linksextremist verletzt AfD-Abgeordneten Martin Schmidt mit einem Glasaschenbecher schwer am Kopf!

    Wo ist hier der Aufschrei in den Medien?

    Wo sind hier die Solidaritätsposts der Altparteienpolitiker?

    Gute Besserung und schnelle Genesung, Herr Schmidt.

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  2. #16102
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Björn Höcke hat Cathy Hummels angezeigt.
    Man darf aber davon ausgehen, dass es keinen Prozess gibt, da sie ja nicht in der AfD ist.

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  3. #16103
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    weichreite
    höcke live in greiz

  4. #16104
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Björn Höcke hat Cathy Hummels angezeigt.
    Man darf aber davon ausgehen, dass es keinen Prozess gibt, da sie ja nicht in der AfD ist.

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    Video dazu über diesen peinlichen Richter

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    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  5. #16105
    Mitglied Benutzerbild von Olliver
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Wer hätte DAS denn ahnen können!


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  6. #16106
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Querfront Beitrag anzeigen
    Weiter geht's mit der Gewalt gegen die AfD.

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    Die ersten Toten sind nur eine Frage der Zeit. Es könnte jeden Tag passieren. Die Blockparteien hetzen die Gewalttäter mit ihrem Hassgegeifer regelrecht auf.
    Politiker die sich als " Demokraten " ausgeben, sind das schlimmste Politikgesindel.
    " Demokraten " sollten daher weltweit geaechtet und fuer * vogelfrei erklaert werden.

    * vogelfrei

    Ächtung

    Auch vor mehr als tausend Jahren mussten sich die Menschen an Regeln halten. Wer in der germanischen Stammesgemeinschaft gegen bestimmte Regeln verstieß, wurde mit „Acht“ belegt. Das hatte mit Achtung nichts zu tun, sondern mit „Ächtung“. Das Wort kommt vom althochdeutschen Begriff „ahta“, was „Verfolgung“ bedeutete. Jeder durfte den Geächteten töten, ohne dafür bestraft zu werden.

    Reichsacht

    Im Mittelalter gab es dann im Heiligen Römischen Reich die „Reichsacht“, die der Kaiser persönlich aussprach. Bis in die frühe Neuzeit wurden diejenigen, die in der „Acht“ standen, als „vogelfrei“ bezeichnet. Sie sollten als Strafe jederzeit den Gefahren der Natur und Angriffen wilder Vögel ausgesetzt sein. Niemand durfte ihnen Unterschlupf gewähren. Jeder durfte den Vogelfreien festnehmen und den Behörden übergeben. Starb ein Vogelfreier, wurde seine Leiche den Vögeln zum Fraß vorgeworfen.

    ...

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    Angedenk der heutigen Rechtslage ist das ueblich verdaechtige Demokratengesindel
    durch die Jedermann-Festnahme nach § 127 Abs. STPO dingfest zu machen.

    JEDERMANN – FESTNAHME, § 127 STPO

    Was ist erlaubt?


    Die meisten Leute denken, dass nur die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden das Recht zur Festnahme haben. Grundsätzlich ist dies richtig, denn das Recht auf Freiheitsberaubung ist Ausfluss des staatlichen Gewaltmonopols. Der Staat soll die Verfolgung und Ahndung von Straftaten übernehmen. Es gibt aber eine Ausnahme.

    Das sogenannte Jedermann – Festnahmerecht berechtigt auch Privatpersonen andere festzunehmen. Dies dient der Effektivität der Strafverfolgung, da auch die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht immer und überall sein kann.

    Wann gilt das Jedermann – Festnahmerecht?

    Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) ist jedermann befugt, eine Person ohne rechtliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn die Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festzustellen ist.

    Für die Annahme eines Festnahmerechts ist maßgeblich, das eine „Tat“ vorliegt. Fraglich ist dabei, ob eine Tat tatsächlich vorliegen muss oder ob ein Tatverdacht ausreicht. Der BGH lässt einen Tatverdacht genügen. Dafür müssen starke Verdachtsmomente vorliegen. Dies wird damit begründet, dass die Bürger zur Zivilcourage motiviert und nicht durch das Unwissen, ob eine Tat tatsächlich vorliegt, zurückgehalten werden sollen.

    Was deckt das Festnahmerecht?

    Zunächst einmal deckt das Festnahmerecht das Recht einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da der Tatverdächtige sich meist zu wehren versucht, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen von dem Recht gedeckt.
    Eine wilde Verfolgungsjagd ist allerdings nicht erlaubt. Denn die Straßenverkehrsordnung dient dem Allgemeininteresse und Beeinträchtigungen sind nicht durch § 127 StPO zu rechtfertigen.

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    Geändert von ABAS (18.05.2024 um 06:46 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, phantomias, Politikqualle, Soraya, Virtuel

  7. #16107
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
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    Die BRD befindet sich in der Untergangsphase wie es bei der Weimarer Republik der Fall war. Politisch motivierte Saal- und Strassenschlachten mit Koerperverletzung, Todschlag und Mord des politischen Gegners sind ein Begleitphaenomen untergehender Demokratien. Daher sollten politische Parteien, welche sich gegen ihre Gegner behaupten und ueberleben wollen, sich durch Aufstellung schlagkraeftiger paramilitaerischer Einheiten selbst schuetzen.

    Der AfD und BSW sind daher die Gruendung von Sturmabteilungen (SA) und Schutzstaffeln (SS) dringend anzuraten!
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  8. #16108
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Video dazu über diesen peinlichen Richter

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  9. #16109
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    Linksextremist verletzt AfD-Abgeordneten Martin Schmidt mit einem Glasaschenbecher schwer am Kopf!

    Wo ist hier der Aufschrei in den Medien?

    Wo sind hier die Solidaritätsposts der Altparteienpolitiker?

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    .........
    so verrottet ist Deutschland, was man mit Syrien, Afghanistan, Kosovo, und Corona sah.
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  10. #16110
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Was gibt es Neues von der AfD?

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    Respekt!
    Das ist hat eine perfide Plausibilitaet. Die Genossen der AfD und BSW bekommen als zukuenftige Regierungsparteien von den Genossen der Russischen Foederation und VR China nicht nur finanzielle Unterstuetzung sondern auch fachliche Beratung. Selbstverstaendlich erzeugt das Neid und Missgunst bei den politischen Versagern der selbst ernannten " etablierten " Parteien.

    Der AfD und BSW ist dringend anzuraten im Wahlkampf fuer die Bundestagswahl 2025 unbedingt in die Offensive zu gehen, indem alle nach Gruendung der BRD in den letzten Jahrzehnten bekanntgewordenen Parteispendenaffaeren der CDU/CSU, FDP, Gruenen und SPD wieder auf heisser Flamme hochgekocht und gegen die politischen Gegner oeffentlich ausgeschlachtet werden.

    LEMO Geteiltes Deutschland: Krisenmanagement > Bundesrepublik im Umbruch

    Affären

    Mitte der 1970er Jahre verkauft der Flick-Konzern Aktien im Wert von fast 2 Milliarden D-Mark. Der Erlös wird jedoch reinvestiert. Für diese Wiederanlagen beantragt das Unternehmen beim Bundeswirtschaftsministerium Steuerbefreiung. Die Anträge werden als "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" genehmigt.

    Zur selben Zeit erhalten die FDP-Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (1926-2009) und Hans Friderichs (geb. 1931) großzügige Spendengelder vom Flick-Konzern. Wegen des Verdachts der Bestechung und Steuerhinterziehung erhebt die Bonner Staatsanwaltschaft im November 1983 Anklage gegen die beiden Minister und den ehemaligen Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch (1926-2009).

    Die Flick-Spendenaffäre weitet sich rasch zu einer Parteispendenaffäre aus, als sich herausstellt, dass CDU, CSU, SPD und FDP entgegen den gesetzlichen Vorschriften in großem Umfang Spenden aus der Industrie erhalten haben. Während der 1970er Jahre verteilt allein der Flick-Manager von Brauchitsch 26 Millionen D-Mark an Spendengeldern. Der Versuch der christlich-liberalen Koalition, durch ein Gesetz Spender und Parteifunktionäre nachträglich zu amnestieren, scheitert im Mai 1984 aufgrund der öffentlichen Entrüstung.

    Im Verlauf der Flick-Spendenaffäre treten Bundestagspräsident Rainer Barzel und Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff zurück. Der Prozess vor dem Bonner Landgericht gegen Graf Lambsdorff, Friderichs und von Brauchitsch endet im Februar 1987 mit der Verurteilung der Angeklagten wegen Steuerhinterziehung. Ob der Flick-Konzern durch seine Parteispenden politische Entscheidungen beeinflußt hat, bleibt allerdings offen. In der Öffentlichkeit hinterlässt die Affäre trotzdem den Eindruck einer allzu engen Verflechtung von Wirtschaft und Politik.


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    ZEIT ONLINE / 18. Oktober 2019

    Parteispenden:
    Geldstrafen für CDU, SPD, Grüne und Linke


    Alle 2013 im Bundestag vertretenen Parteien haben Gelder illegal für den Wahlkampf verwendet, kritisiert die Bundestagsverwaltung. Die Strafen fallen unterschiedlich aus.

    Linkspartei, SPD, Grüne und CDU müssen Strafen wegen unzulässiger Parteispenden zahlen. Die Bundestagsverwaltung verhängte gegen die vier Parteien Strafzahlungen, weil sie Fraktionsgeld unrechtmäßig im Bundestagswahlkampf 2013 verwendet haben, wie die Verwaltung ZEIT ONLINE bestätigte. Zunächst hatte der Bundesrechnungshof die Ausgaben der Fraktionen der damals im Bundestag vertretenen Parteien untersucht – und bei allen steuerfinanzierte Mittel gefunden, die für Parteiaufgaben verwendet worden waren. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin Spiegel über die Strafzahlungen berichtet.

    Nach dem Parteien- und Abgeordnetengesetz dürfen Fraktionen Geld aus Steuermitteln nur für die Parlamentsarbeit verwenden. Aber alle Parteien hatten Mittel auch für andere Zwecke wie etwa den Wahlkampf verwendet, heißt es laut Spiegel im Rechnungshofbericht. Dabei gab es aber einige Unterschiede zwischen den Parteien: CDU und CSU sowie die Grünen hatten demnach in "einzelnen Fällen", SPD und Linke in "mehreren Fällen" und die FDP "in erheblichem Umfang" davon Gebrauch gemacht. Die AfD war 2013 noch nicht im Bundestag vertreten.

    ...

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    bpb / 26.05.2002

    Parteispenden in der Krise?


    Großspenden und Spenden juristischer Personen für Parteien durften ab 1958 steuerlich nicht mehr prämiert werden. Deshalb versuchten die Parteien auf andere Weise ihre leeren Kassen mit großzügigen Spenden wieder zu füllen.

    ...

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