User in diesem Thread gebannt : observator and Ötzi |
Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum oben auf, und es ist ihm wohl und behaglich, im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. - J.W. v. Goethe
Geändert von Nicht Sicher (05.05.2024 um 18:14 Uhr)
"Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen [...] sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst" - BMI
"Der Westen ist das Imperium der Lügen" - Putin
“Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein." - Goethe
Klar streitet das NWO-Machtkartell um Herrn Santis alle Anschuldigungen gegen ihn ab. Damit muss man schon rechnen. Der Verdacht steht aber im Raum.
Wundert mich, dass darueber in der woken BRD noch nicht berichtet worden ist ?
Bin ich da jetzt die Einzige, die darauf in der BRD hingewiesen hat ? Da scheinen dann aber einige in der BRD im Tiefschlaf gewesen zu sein oder sollte ganz gezielt nicht berichtet werden ?
Das sind schon sehr schwere juristische Anschuldigungen gegen Herrn Santis, weil er kraft seiner Stellung als Anwalt eine Beschuetzergarantenstellung inne hatte.
Als Garant kann man in strafrechtlicher Hinsicht auch durch ein Unterlassen foltern.
Nur ein Beispiel:
Fall A: Mutter M toetet ihr kleines Kind gezielt mit einem Messer. Das ist dann Totschlag durch ein Tun nach § 212 Abs. 1 StGB. Falls Mordmerkmale vorliegen, kann man auch Mord nach § 211 StGB bejahen.
Fall B: Toetet die Mutter M hingegen das kleine Nichtschwimmerkind, indem es das Kind vorsaetzlich in einem See durch ein Nichteinschreiten ertrinken liess ( Schwerpunkt im Nichtstun ), dann liegt ein Totschlag durch Unterlassen nach §§ 212 Abs. 1, 13 StGB vor.
Bei Vewirklichung von Mordmerkmalen wuerde auch ein Mord durch ein Unterlassen nach §§ 211, 13 StGB vorliegen.
Kraft ihrer Stellung als Mutter ist M im Fall B sog. Beschuetzergarant gegenueber dem eigenen Kind. M haette also das Ertrinken ihres Kindes verhindern muessen, weil sie im Fall B zugeschaut und nicht eingeschritten ist, obwohl ihr das moeglich gewesen waere. Durch ein Tun bzw. Einschreiten haette sie den Tod des Kindes verhindern koennen. Sagen wir mal, dass das die erwiesenen Sachverhaltsfakten im Fall B waren.
Den Vorgang mit Santis ist mit Fall B vergleichbar, da er als Anwalt Beschutzergarant im Gefaengnis gewesen ist.
Er musste nur daneben sitzen und beim Foltern zuschauen und genau das wird dem Herrn Santis auch vorgeworfen, dass er dabei war und nicht eingeschritten ist.
“The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)
Redest du von Indochina, Algerien oder Schwarzafrika, wo die Legion gegen Schlitzaugen, Araber, Neger, Kubaner und Söldner verloren hat ? Lies mal bei Fallschirmjäger-general Massu oder dem Söldner Kommandanten Bob Renard nach, wie die über deren Kampfkraft denken. Gut, immerhin foltern können sie, wie sie in Algier bewiesen haben.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 47 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 47)