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Thema: Krieg in Israel ab 7.10.2023

  1. #30301
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    Haha, die grottendoofe Bundesregierung weiss nichts und kann darum auch nichts dazu sagen haha
    Von Nordstream weiss sie auch nix und kann drum auch dazu nix sagen..

    Wir haben eine Regierung, die nix zu sagen hat ,- und die auch noch so dämlich ist,- zuzugeben,- das sie nix weiss und nix kann....

    Also ,- ein bißchen Platz in der Geschlossenen sollte für diese Spitzbuben schon noch drin sein...
    Fuer die Politikmarionetten der BRD ist Israel bekanntlich " Staatsreason "! Die Judenknechtschaft steht daher ueber der *********schaft. Als Deutscher muss man sich dafuer schaemen das deutsche Politiker als Volksverraeter nach Ende des Krieges entweder erduldet oder sogar gebilligt haben, wie dem Deutschen Volk das Vasallenkonstrukt der BRD in Gestalt eines schaebigen GOLEM nach dem Abbild der USA von den sefardisch-juedischen Diasporamaechten Maechten des Kapitals und sonstigen kriminellen juedischen Weltorganisationen uebergestuelpt wurde.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, feige, Justiziar, MANFREDM, Soraya, Virtuel

  2. #30302
    Memory
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    die Dreistigkeit dieser Regierungen, die Beihilfe für Morde sind Tradition der Deutschen Regierung.

    Das war schon vor langer Zeit so, wo die Deutschen fleißig mit machten

    Die Massen Morde der Amerikaner mit Suharto in Indonesien

    Ja, wir im Forum wissen alle gut bescheid. Wie können wir die Bevölkerung darüber aufklären, damit die Systemparteien nicht weiterhin die Wahlen gewinnen?

  3. #30303
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    ARD-Moderatorin warnt öffentlich davor, bei Juden zu kaufen!


    Helen Fares ruft zum Boykott israelischer Produkte auf.


    Die unparteische ARD ruft auf zum Judenboykott-wie damals die SA :

    Deutsche ,- kauft nicht beim Juden...
    sehr jung real, sieht sehr verlebt aus

    Hirnlos ohne jeden Beruf ist die Frau: Einfach dumm. eine Syrische Bumsnudel, die man einflog

    Fares moderierte und produzierte mehrere Formate beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, darunter etwa die Podcast-Reihe „Akte Raubkunst“ für die ARD Audiothek. Aktuell setzt sie das Format „MixTalk“ für den SWR um, die nächste Folge soll am kommenden Mittwoch von Fares' moderiert werden. Beim Palästina-Kongress, der ab 12. April in Berlin stattfinden soll, ist Fares als Teilnehmerin angekündigt.

    Schon in Vergangenheit fiel die deutsch-syrische Moderatorin immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen auf. So bezichtigte sie etwa Israel, einen Genozid in Gaza zu verüben und rief dazu auf, Israel vom Eurovision Song Contest auszuschließen.

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    helenfares
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    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  4. #30304
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Fuer die Politikmarionetten der BRD ist Israel bekanntlich " Staatsreason "! Die Judenknechtschaft steht daher ueber der *********schaft. Als Deutscher muss man sich dafuer schaemen das deutsche Politiker als Volksverraeter nach Ende des Krieges entweder erduldet oder sogar gebilligt haben, wie dem Deutschen Volk das Vasallenkonstrukt der BRD in Gestalt eines schaebigen GOLEM nach dem Abbild der USA von den sefardisch-juedischen Diasporamaechten Maechten des Kapitals und sonstigen kriminellen juedischen Weltorganisationen uebergestuelpt wurde.
    Die von einem gewissen Herrn Scholz verkündete "Staatsräson " gegenüber Israel ist nichtig, verstößt gegen das Grundgesetz und ist daher unwirksam:
    Dieses dem Herrn Scholz zu erklären- erspare ich mir aber - da er ja sehr vergesslich ist....

    Denn nach dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip ist „die Gesetzgebung (…) an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung (…) an Gesetz und Recht gebunden“ (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere die „Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ (Art. 1 Abs. 3 GG). Daraus ist zu folgern, dass es mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates somit unvereinbar wäre, von Seiten des Staates in Eigenermächtigung die Rechte des Einzelnen mit der Begründung zu verletzen, dies sei im Interesse des Staatswohls unverzichtbar. Der Begriff „Staatswohl“ ist im Grundgesetz, in dem in Art. 1 Abs. 1 die Achtung und der Schutz der für unantastbar erklärten Würde des Menschen zur „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ bestimmt wird, nicht einmal verankert. In dieser abstrakten Ausprägung kann die Staatsräson demnach Grundrechtseingriffe nicht rechtfertigen im Gegensatz zu bspw. Grundrechtseingriffen im Sinne des im Grundgesetz nicht explizit genannten Gemeinwohls.
    Mit Mut und Verstand fürs deutsche Vaterland...

  5. #30305
    Memory
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    Haha, die grottendoofe Bundesregierung weiss nichts und kann darum auch nichts dazu sagen haha
    Von Nordstream weiss sie auch nix und kann drum auch dazu nix sagen..

    Wir haben eine Regierung, die nix zu sagen hat ,- und die auch noch so dämlich ist,- zuzugeben,- das sie nix weiss und nix kann....

    Also ,- ein bißchen Platz in der Geschlossenen sollte für diese Spitzbuben schon noch drin sein...
    Ja die Insassen unserer Verbrecherregierung gehören dahin......
    Tatsächlich aber machen die unabhängigen und unbestechlichen Medien das Leben schwer.
    Besonders den nachdenkseiten..




    Narrativ-Check“ neues Diffamierungsportal gegen Alternativmedien

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    Der Vorgang ist ein medienpolitischer Skandal, der seinesgleichen sucht und an die Wurzel unseres bisherigen Verständnisses von Demokratie und Pressefreiheit geht. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) finanzieren mit sechsstelligen Beträgen ein Projekt der Grünen-nahen Stiftung „Zentrum liberale Moderne“ (LibMod) mit dem bezeichnenden Titel „Gegner-Analyse“. Ziel des Projektes ist es laut Darstellung der Stiftung, „systemoppositionelle“ Medien zu überwachen und zu analysieren. Einen Schwerpunkt ihrer Arbeit legen die Macher dabei auf die NachDenkSeiten. Von Florian Warweg......

  6. #30306
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    Die von einem gewissen Herrn Scholz verkündete "Staatsräson " gegenüber Israel ist nichtig, verstößt gegen das Grundgesetz und ist daher unwirksam:
    Dieses dem Herrn Scholz zu erklären- erspare ich mir aber - da er ja sehr vergesslich ist....

    Denn nach dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzip ist „die Gesetzgebung (…) an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung (…) an Gesetz und Recht gebunden“ (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere die „Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ (Art. 1 Abs. 3 GG). Daraus ist zu folgern, dass es mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates somit unvereinbar wäre, von Seiten des Staates in Eigenermächtigung die Rechte des Einzelnen mit der Begründung zu verletzen, dies sei im Interesse des Staatswohls unverzichtbar. Der Begriff „Staatswohl“ ist im Grundgesetz, in dem in Art. 1 Abs. 1 die Achtung und der Schutz der für unantastbar erklärten Würde des Menschen zur „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ bestimmt wird, nicht einmal verankert. In dieser abstrakten Ausprägung kann die Staatsräson demnach Grundrechtseingriffe nicht rechtfertigen im Gegensatz zu bspw. Grundrechtseingriffen im Sinne des im Grundgesetz nicht explizit genannten Gemeinwohls.
    Ja! Die Erklaerung waere genauso erfolglos, wie der Versuch einem Schwein fliegen beizubringen.
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  7. #30307
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Memory Beitrag anzeigen
    Ja die Insassen unserer Verbrecherregierung gehören dahin......
    Tatsächlich aber machen die unabhängigen und unbestechlichen Medien das Leben schwer.
    Besonders den nachdenkseiten..




    Narrativ-Check“ neues Diffamierungsportal gegen Alternativmedien

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    Der Vorgang ist ein medienpolitischer Skandal, der seinesgleichen sucht und an die Wurzel unseres bisherigen Verständnisses von Demokratie und Pressefreiheit geht. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) finanzieren mit sechsstelligen Beträgen ein Projekt der Grünen-nahen Stiftung „Zentrum liberale Moderne“ (LibMod) mit dem bezeichnenden Titel „Gegner-Analyse“. Ziel des Projektes ist es laut Darstellung der Stiftung, „systemoppositionelle“ Medien zu überwachen und zu analysieren. Einen Schwerpunkt ihrer Arbeit legen die Macher dabei auf die NachDenkSeiten. Von Florian Warweg......
    Ich unterschreibe deinen Kommentar vollinhaltlich. Leider ist eine gewisse Ohnmacht gegeben, dass man nachhaltig was ändern könnte. Gut, die Hoffnung stirbt zuletzt.

  8. #30308
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    sehr jung real, sieht sehr verlebt aus

    Hirnlos ohne jeden Beruf ist die Frau: Einfach dumm. eine Syrische Bumsnudel, die man einflog

    Fares moderierte und produzierte mehrere Formate beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, darunter etwa die Podcast-Reihe „Akte Raubkunst“ für die ARD Audiothek. Aktuell setzt sie das Format „MixTalk“ für den SWR um, die nächste Folge soll am kommenden Mittwoch von Fares' moderiert werden. Beim Palästina-Kongress, der ab 12. April in Berlin stattfinden soll, ist Fares als Teilnehmerin angekündigt.

    Schon in Vergangenheit fiel die deutsch-syrische Moderatorin immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen auf. So bezichtigte sie etwa Israel, einen Genozid in Gaza zu verüben und rief dazu auf, Israel vom Eurovision Song Contest auszuschließen.

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    Sogar seitens der EU wurde ein Boykott gegen israelische Exportprodukte verhaengt, die aus den von Israael seit besetzen Gebieten stammen.
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  9. #30309
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Sogar seitens der EU wurde ein Boykott gegen israelische Exportprodukte verhaengt, die aus den von Israael seit besetzen Gebieten stammen.
    wird von Niemanden befolgt! Alles Show
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  10. #30310
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    Standard AW: Krieg in Israel ab 7.10.2023

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    ARD-Moderatorin warnt öffentlich davor, bei Juden zu kaufen!


    Helen Fares ruft zum Boykott israelischer Produkte auf.


    07.04.2024 - 11:27 Uhr
    Redaktion

    Die unparteische ARD ruft auf zum Judenboykott-wie damals die SA :

    Deutsche ,- kauft nicht beim Juden...
    Sogar seitens der EU wurde eine Kennzeichnungspflicht fuer israelische Exportprodukte verhaengt, die aus den von Israael voelkerrechtswidrig besetzen Gebieten stammen. Das Likudregime hat dagegen vor dem EUGH geklagt und verloren.

    NZZ / 15.11.2019 / von Christoph G. Schmutz

    Israel kritisiert ein Urteil des EU-Gerichtshofs zu Ursprungsbezeichnungen für Produkte aus besetzten Gebieten

    Lebensmittel aus von Israel besetzten Gebieten müssen beim Verkauf in der EU als solche beschriftet werden. Das höchste Gericht der EU bestätigt die entsprechenden Vorschriften. Das löst Kritik aus und belebt einen alten Streit.

    «Inakzeptabel» sei das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), teilt Israels Aussenminister Israel Katz mit. Er wolle die von den Richtern unterstützte Praxis mit den EU-Aussenministern besprechen und ihre Anwendung verhindern. Der Befund gefährde den Friedensprozess. Diese heftige Reaktion wurde von einem EuGH-Urteil ausgelöst, wonach Lebensmittel aus den von Israel besetzten Gebieten beim Import in die EU eine entsprechende Herkunftsangabe aufweisen müssen.

    Eine Klage in Frankreich als Auslöser

    Im November 2016 hatte das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen einen Erlass herausgegeben, wonach Produkte aus den von Israel besetzten Gebieten Ursprungsangaben wie «Erzeugnis von den Golanhöhen (israelische Siedlung)» oder «Erzeugnis aus dem Westjordanland (israelische Siedlung)» aufweisen sollten.

    Im Januar 2017 erhoben die Organisation juive européenne und das in einer Siedlung im Westjordanland beheimatete Weinunternehmen Vignoble Psagot dagegen Klage vor dem Staatsrat. Sie verlangten, das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs solle den Erlass aufheben. Er verstosse nämlich gegen die EU-Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel von 2011. In der Folge gelangte der Staatsrat an den EuGH. Er wollte im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens wissen, ob das EU-Recht entsprechende Angaben vorschreibe oder zumindest zulasse.

    Die EU-Kommission veröffentlichte im November 2015 eine Mitteilung dazu, in welcher die betreffende Verordnung hinsichtlich dieser Frage ausgelegt wurde. Sie bestimmte, dass eben beispielsweise Erzeugnisse aus Siedlungen im Westjordanland wie oben erwähnt gekennzeichnet werden müssten. Andernfalls würden Konsumenten getäuscht oder in die Irre geführt, was die Lebensmittel-Informationsverordnung aber untersage.

    Der EuGH bestätigt in seinem Urteil diese Auslegung. Damit dürften die Kläger in Frankreich grundsätzlich unterliegen. Das französische Gericht hat den konkreten Rechtsfall zwar selber zu entscheiden, wird sich dabei aber an das Urteil des EuGH halten müssen.

    Als Begründung heisst es in einer Mitteilung des Gerichts, dass Konsumenten «in Bezug auf die Tatsache irregeführt werden könnten, dass der Staat Israel in diesen Gebieten als Besatzungsmacht und nicht als souveräne Einheit präsent ist».

    Fehlten die entsprechenden Angaben, könnte der Käufer nicht wissen, ob das Produkt aus einer Siedlung stammt, die unter Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht errichtet wurde. Die EU-Verordnung schreibe jedoch vor, dass die Informationen auf den Produkten den Konsumenten eine fundierte Wahl zu ermöglichen hätten. Dabei zu berücksichtigen sind viele Gebiete wie Gesundheit, Wirtschaftlichkeit, Umwelt, soziale Angelegenheiten, Ethik und Völkerrecht.

    Nur wenige Waren betroffen

    Das israelische Aussenministerium warf der EU daraufhin eine Doppelmoral vor. Es gebe schliesslich über 200 laufende Auseinandersetzungen um Gebiete, und zu keinem anderen Konflikt habe sich der EuGH geäussert. Das Urteil sei politisch motiviert und diskriminierend. Auch das US-Aussendepartement zeigte sich «zutiefst besorgt».

    Die verlangte Beschriftung ermutige, erleichtere und fördere Boykotte, Desinvestitionen und Sanktionen (BDS) gegen Israel. Eine unter diesem Kürzel bekannte, umstrittene Gruppierung wird von Israel als existenzielle Bedrohung aufgefasst.

    Hochrangige EU-Beamte beeilten sich darauf am Donnerstag in Brüssel, darauf hinzuweisen, dass es sich keineswegs um Diskriminierung handle. Man orientiere sich am völkerrechtlichen Status, und dieser sei für die besetzten Gebiete anders als etwa für die Westsahara oder die Krim. Ferner gewähre die EU Israel im Rahmen des Assoziierungsabkommens von 2000 vorteilhafte Zölle. Diese gelten nicht für Produkte aus den besetzten Gebieten, weil diese als nicht aus Israel stammend betrachtet werden. Vergleichbare Diskussionen flammten beispielsweise 2012 auch in der Schweiz auf.

    Bereits zur Jahrtausendwende, nach Abschluss des erwähnten Abkommens, stritt sich die EU mit Israel über Ursprungsnachweise. 2004 wurde der Disput beigelegt. Israel sicherte zu, künftig den Zollbehörden neben «Made in Israel» die exakte Ortschaft offenzulegen, und für Güter aus den besetzten Gebieten auf die vorteilhafteren Zölle zu verzichten. Die Kontrolle und Umsetzung der Vorschriften zur Beschriftung von Produkten ist Sache der Mitgliedstaaten.

    ...

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    Geändert von ABAS (07.04.2024 um 17:48 Uhr)
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