taz / 23.03.2009
Zehn Jahre Kosovokrieg
Völkerrecht gebrochen
Mit ihrem
Krieg gegen Jugoslawien
ohne UN-Mandat haben die
Nato-Staaten das
Völkerrecht gebrochen und dabei die Öffentlichkeit
manipuliert. Die Nato-Staaten haben nicht nur das Völkerrecht gebrochen, sondern auch Hass gegen die USA und alle am Kampfeinsatz beteiligten Länder geschürt.
Die
"Androhung und Anwendung" zwischenstaatlicher Gewalt ist nach
Artikel 2 Absatz 4 der
UN-Charta verboten.
Die rot-grüne Bundesregierung verstieß mit der Bereitstellung deutscher Truppen für diesen Krieg nicht nur dagegen, sondern ebenso gegen das Grundgesetz sowie gegen den 4+2-Vertrag zur Herbeiführung der deutschen Einheit.
Bis heute versuchen die Nato-Staaten, ihren Völkerrechtsbruch mit der Behauptung zu rechtfertigen, der Krieg sei "unvermeidbar" gewesen als "humanitäre Intervention" zur Unterbindung der - ohne Frage schwerwiegenden - serbischen Menschenrechtsverletzungen gegen die Albaner im Kosovo.
"Unvermeidbar", nachdem ein "gemeinsames Vorgehen der UNO" an der
Veto-Drohung Russlands im
Sicherheitsrat gescheitert sei. Selbst wenn es diese Veto-Drohung tatsächlich gegeben hätte, wäre daraus
kein Recht der Nato zur Kriegsführung ohne Mandat des Sicherheitsrates erwachsen. Doch es gab diese Veto-Drohung nicht.
Stattdessen wurde Russland von der Nato vor vollendete Tatsachen gestellt.
Am 23. September 1998 verlangte der UN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 1199 einen umgehenden Waffenstillstand im Kosovo, den sofortigen Rückzug von jugoslawischen und serbischen Einheiten, die zur Unterdrückung der Zivilbevölkerung eingesetzt wurden, freien Zugang für humanitäre Organisationen sowie die uneingeschränkte Zusammenarbeit der Regierung Slobodan Milosevic mit dem UN-Jugoslawien-Tribunal in Den Haag.
Russland stimmte dieser Resolution zu und war durchaus bereit, im Sicherheitsrat weitere Zwangsmaßnahmen gegen Belgrad zu beschließen, sollte die Regierung Milosevic die Forderungen der Resolution 1199 nicht erfüllen - notfalls bis hin zu militärischen Maßnahmen mit UN-Streitkräften.
Allerdings lehnte
Russland die Forderung der drei ständigen Westmächte im Sicherheitsrat (USA, Großbritannien und Frankreich) ab, bereits in dieser Resolution
eine Klausel aufzunehmen, die ohne eine weitere Beratung und Beschlussfassung des Rates zum
militärischen Vorgehen ermächtigt hätte.
Neben dieser automatischen Ermächtigungsklausel wies Russland auch das Ansinnen der drei Westmächte zurück, dass ein etwaiges militärisches Vorgehen gegen Jugoslawien operativ
nicht von der
UNO, sondern der
Nato durchgeführt und kommandiert werden sollte.
Fazit:
Ein
"gemeinsames Vorgehen der UNO" haben die drei ständigen Westmächte im Sicherheitsrat
niemals ernsthaft mit Russland erörtert.
Stattdessen schufen sie mit ihren Nato-Partnern bereits
einen Tag nach Verabschiedung der UNO-Resolution 1199 militärische Drohfakten:
am
24. September 1998 erließ die
Nato die Aktivierungswarnung für ihre Luftstreitkräfte. Das war die erste Maßnahme zur Einleitung des
Luftkriegs, der sechs Monate später mit der
Bombardierung Belgrads begann.
Damit wurde den Russen signalisiert, dass die Nato auch ohne ihre Zustimmung agieren würde.
Schon die mit der
Aktivierungswarnung der
Nato verbundene
Angriffsdrohung war ein
Verstoß gegen die
UN-Charta.
Um die notwendige innenpolitische Zustimmung in den Nato-Staaten zum geplanten Krieg zu schaffen, bedurfte es in den folgenden sechs Monaten
zahlreicher Manipulationen - vor allem gegenüber der aus historischen Gründen besonders kriegsskeptischen Öffentlichkeit in Deutschland. Bundesaußenminister Josef Fischer brachte die serbischen Menschenrechtsverletzungen in einen Zusammenhang mit
Auschwitz. Fischers grüner Staatsminister Ludger Vollmer
versprach dem Bundestag am 16.Oktober 1998 ausdrücklich, militärische Maßnahmen werde es
"nur mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrates" geben und eine Beteiligung der Bundeswehr nur nach erneuter Debatte und Zustimmung des Parlaments.
Beide Versprechen wurden von der Regierung gebrochen.
Gerechtfertigt wurde der Luftkrieg von der Nato schließlich damit, dass Jugoslawien bei Verhandlungen mit den Kosovo-Albanern im französischen Rambouillet einen von den USA als Ultimatum präsentierten "Friedensplan" ablehnte. Wie die taz damals aufdeckte, enthielt dieser Plan einen
geheimen Zusatz, der die
Stationierung von
Nato-Streitkräften in ganz Serbien vorsah.
Der Kosovokrieg sei " kein Präzedenzfall" für künftige Kriege ohne UN-Mandat, beteuerte die damalige Bundesregierung. Das stimmt nur insofern, als die seitdem ohne UN-Mandat geführten völkerrechtswidrigen Kriege
(Irak, Afghanistan) nicht als "humanitäre Intervention", sondern mit
anderen Begründungen gerechtfertigt wurden. Was den Rückgriff auf die Begründung "humanitäre Intervention" für künftige Kriege keineswegs ausschließt.
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