Die Behörden können ihn ignorieren, wenn sie wollten. Wenn der Halter des Autos angibt, dass nicht er gefahren ist und geparkt hat, muss der Fahrer ermittelt werden, denn Falschparken fällt nicht unter Halterhaftung. Wenn die Halterhaftung greifen soll, dann ist eine behördliche Feststellung des Falschparkens erforderlich und nicht die eines Laien. Seine Denunziation hat dann vor Gericht keinen Bestand.
Wie hält er es denn mit der DSGVO? Speichert er die erhobenen Daten gesetzeskonform und wie sieht es mit der Weitergabe aus? Ich denke, damit kann man ihm eins überbraten.
Im Video fragt er einen, ob er das Urteil soundso des Verwaltungsgerichts Ansbach kennt. Als ob ein Urteil eines Verwaltungsgerichts außerhalb dessen Zuständigkeit Rechtwirkung entfalten würde. Darauf sollte keiner reinfallen, erst recht nicht eine Behörde.




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