
Zitat von
Ophiuchus
Vollzitat
Zu 1.:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
§130 StgB
Ein Vergleich mit anderen Sachen ist gefährlich und wird durch besonders fleissige Gerichte schnell als Verharmlosung bestraft.
Zu 2.:
Morden ist schlimmer als Lügen.
Die 10 Gebote des AT wurden von den Juden nicht eingehalten, deshalb bezeichnete Jesus Christus, Gottes Sohn, die Juden zu Recht als Kinder des Teufels, Mörder und Vater der Lüge.
Johannes 8,44
Zu 3.:
Anal Lena wie auch Scholz stehen fest an der Seite IsraHells, bezeichnen den laufenden Völkermord als Recht auf Selbstverteidigung, liefern Waffen an IsraHell.
Die BRD sitzt wie IsraHell mit auf der Anklagebank in Den Haag. Es müßte also Sanktionen auch gegen die BRD geben.
Ich fand keine Aussage von ihnen dass sie etwas nicht gut finden was IsraHell tut oder IsraHell anprangern.
Es gibt lediglich verlogene Appelle die Zivilisten zu schützen und einer Feuerpause zuzustimmen.
Baerbock zu Rafah: "Recht auf Selbstverteidigung beinhaltet keine Vertreibung"
Außenministerin Baerbock appelliert an Israel, bei seinem Militäreinsatz die Zivilisten Rafahs zu schützen. Sie bekräftigt aber auch Israels Recht auf Selbstverteidigung.
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Bundeskanzler Scholz hat die Angriffe der Hamas auf Israel auf das Schärfste verurteilt. Er versichert: Deutschland steht an der Seite Israels....
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