1. Putin nennt in seiner Kriegserklärung als Hauptziel für die besondere militärische Operation
die Beendigung des Angriffskrieges der Terror-Ukraine gegen den unabhängigen Donbass!
[Links nur für registrierte Nutzer]2. RU ist dazu berechtigt lt. UN-Charta Artikel 51, da die UNO nicht tätig wurde
und RU mit dem Donbass ein Militärbündnis hat:
UN-Charta Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält.
https://unric.org/de/charta/
Kollektive Selbstverteidigung:
Der sogenannte Artikel-5-Bündnisfall der [Links nur für registrierte Nutzer], der die Mitgliedstaaten zum Beistand bei einem Angriff auf eines ihrer Mitglieder verpflichtet,
beruft sich auch auf Artikel 51