Ich habe es falsch eingeschätzt, aber es sieht so aus, als ob der Ofarim mit der Verfahrenseinstellung nur seine Anwälte bezahlen muss und die Gerichtskosten und die Kosten der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger der Staat übernimmt. Der Richter gehört an die Laterne, meine ich.



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