Bitte BILD
Prozess gegen Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung
Zeuge will Davidstern-Kette gesehen haben
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Halbe Wahrheit wie immer bei BILD. Die Kollegin des Zeugens wird nicht mit ihrer Aussage erwähnt.
Aber bei Focus steht mehr:
⚪ LIVE Tag zwei im Prozess gegen Ofarim
Zeugin zu Ofarims Antisemitismus-Vorwürfen: „Das stimmt nicht. Er hat gepöbelt“
16.51 Uhr: Nun kommen die Fragen der Verteidigung. Ob Ofarim wirklich „gepöbelt“ habe, wie die Zeugin in ihrem Chat schreibe. Sie meinte damit, dass er androhte, über die Sozialen Medien den Vorfall zu verbreiten. Den Inhalt habe sie als Pöbeln bezeichnet.
16.39 Uhr: Jetzt kommen die Fragen des Staatsanwalts. Eine Kette habe sie nicht wahrgenommen, erklärt die Zeugin, Sie habe Ofarim aber auch nur seitlich oder von hinten gesehen.
„Das stimmt definitiv nicht. Er hat gepöbelt. Da stimmt nichts von, unglaublich!“
16.36 Uhr: „Pack deinen Stern weg“. Diesen Satz habe die Zeugin nicht gehört.
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Andere Schlagzeile bei Spiegel
Zeugin im Prozess gegen Gil Ofarim»Da stimmt nichts von, unglaublich!«
Im Prozess gegen Gil Ofarim sagt eine Zeugin aus der Leipziger Hotellobby aus. Die Frau konnte offenbar kaum fassen, wie der Sänger den Streit auf Instagram wiedergab – das zeigt eine Nachricht vom selben Tag.
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UND das Rechtsportal LTO:
Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen Gil Ofarim
Davidstern sichtbar oder nicht? – ist hier nur eine Frage
von Linda Pfleger
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LI-Z
Prozess gegen Gil Ofarim: Die lange Suche nach der Wahrheit hat begonnen + Video
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Nach zwei Prozesstagen zeichnet sich ab, dass die Verhandlung unabhängig vom Ausgang sehr langwierig werden kann. So ging es auch am Dienstag immer wieder um Details zu den Räumlichkeiten des Hotels, verschiedenen Standorten der Zeugen, Abständen zueinander, den eigenen Wahrnehmungen, dem System des Check-In.
Insgesamt sollen etwa 30 Zeuginnen und Zeugen vernommen werden, weitere könnten hinzukommen. Ob das Verfahren so, wie bisher geplant, im Dezember abgeschlossen werden kann, ist aktuell völlig offen.
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Die Zeugin kann ihre Aussagen mit einem damaligen Chatverlauf belegen.
Wenn dann noch die Kameraaufnahmen aus der Hotelhalle zur Sprache
kommen wird es für den Angeklagten eng.




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