Resolution 446 (1979) vom 22. März 1979
Der
Sicherheitsrat, nach Anhörung der Erklärung des Ständigen Vertreters Jordaniens und anderer vor dem Rat abgegebener Erklärungen, - 8 - unter Betonung der dringenden Notwendigkeit, einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden im Mittleren Osten herbei zuführen , erneut erklärend, daß das
Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten 10/ auf
alle seit
1967 von Israel
besetzten arabischen Gebiete einschließlich Jerusalems
anwendbar ist,
1. stellt fest, daß die
israelische Politik und
Praxis der
Errichtung von
Siedlungen in den
palästinensischen und anderen seit 1967
besetzten arabischen Gebieten keine rechtliche Gültigkeit haben und ein
ernsthaftes Hindernis für die Erzielung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften
Friedens im Mittleren Osten darstellen;
2. beklagt lebhaft, daß Israel die
* Sicherheitsratsresolutionen 237 (1967) vom 14. Juni 1967,
252 (1968) vom 21. Mai 1968 und
298 (1971) vom 25. September 1971 sowie die
Konsenserklärung des
Präsidenten des Sicherheitsrats vom 11. November 1976 11/ und die Generalversammlungsresolutionen 2253 (ES-V) und 2254 (ES-V) vom 4. und 14. Juli 1967, 32/5 vom 28. Oktober 1977 und 33/113 vom 18. Dezember 1978
nicht befolgt hat;
3. fordert
Israel als
Besatzungsmacht erneut auf, das
Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten peinlich genau zu
befolgen, seine früheren Maßnahmen
rückgängig zu machen und
alle Handlungen zu
unterlassen, die zu einer
Veränderung des
Rechtsstatus und des
geographischen Charakters der seit 1967
besetzten arabischen Gebiete einschließlich Jerusalems sowie zu einer
faktischen Veränderung ihrer Bevölkerungszusammensetzung führen würden, und insbesondere
keine Teile seiner
eigenen Zivilbevölkerung in die besetzten arabischen Gebiete
umzusiedeln;
4. setzt eine Kommission aus drei Sicherheitsratsmitgliedern die vom Präsidenten des Sicherheitsrats nach Absprache mit den Ratsmitgliedern zu ernennen sind und die die Lage in bezug auf Siedlungen in den seit 1967 besetzten arabischen Gebieten einschließlich Jerusalems
überprüfen sollen; 10/ Vereinte Nationen, TreatSeries, Vol. 75, S.287 11/ Official Records of EheecuriEy Council, Thlrty-first Year, 1969. Sitzung - 9 -
5. ersucht die Kommission, dem Sicherheitsrat ihren
Bericht bis zum 1. Juli 1979 vorzulegen;
6. ersucht den Generalsekretär, der Kommission die
Einrichtungen und
Hilfen zur Verfügung zu stellen, die sie zur Erfüllung ihres Auftrags braucht;
7. beschließt, die Lage in den
besetzten Gebieten einer laufenden und genauen Prüfung zu unterziehen und im
Juli 1979 erneut zusammenzutreten, um die Lage unter Berücksichtigung der Feststellungen der Kommission zu Uberprüfen.
Auf der 2134. Sitzung mit 12 Stimmen ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen Norwegen, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von AmerIka verabschiedet.
Quellangabe:
RESOLUTIONEN UND BESCHLÜSSE DES SICHERHEITSRATS 1979 SICHERHEITSRAT OFFIZIELLES PROTOKOLL: VIERUNDDREISSIGSTES JAHR VEREINTE NATIONEN NewYork 1980
[Links nur für registrierte Nutzer]