Zunächst gilt das hier: EuGH: EU-Recht steht auch über nationalem Verfassungsrecht
In dem Urteil hatten die obersten EU-Richterinnen und -Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.
Des Weiteren sprach ich nicht von einem einheitlichen EU-Recht, sondern von einer Rechtsangleichung der jeweiligen EU-Mitglieder. Und das ist das gängige Procedere, wird von allen EU-Mitgliedern auch so akzeptiert bis irgendwann in hoffentlich naher Zukunft der gesamten EU einheitliche Rechtsnormen zur Rechtssprechung vorliegen.









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