Weil gestern dort ein Ukrainer im wehrfähigen Alter war, hab ich mir gerade das hier angesehen.
Derzeit können die folgenden Personen die Ukraine ohne Einschränkungen verlassen:
- Frauen;
- Kinder;
- Menschen mit Behinderungen;
- Männer über 60 Jahre;
- Ausländer;
Es gibt auch folgende Ausnahmen von den Ausreisebeschränkungen aus der Ukraine, während des Kriegsrechts für Männer, wie der staatliche Grenzschutzdienst mitteilt. Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren können die Ukraine, während des Kriegsrechts verlassen, wenn:
- eine Bescheinigung über die Aufschiebung der Wehrpflicht und eine Benachrichtigung über die Einschreibung in eine spezielle Militärregistrierung vorliegt;
- Ein Gutachten der militärärztlichen Kommission zur Wehrdienstuntauglichkeit vorliegt;
- Bei vorhandensein von drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren;
- Wenn er mindestens ein Kind unter 18 Jahren allein erzieht;
- Ein unterhaltsberechtigtes Kind mit einer Behinderung vorhanden ist;
- Der Mann ein Adoptivelternteil, Vormund ist.
- Nahe Verwandte des Mannes bei der Antiterroroperation (ATO) starben oder während der Anti-Terror-Operation vermisst wurden.
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Das von mir Gefettete trifft auf diese ukrainische Familie zu; sie haben drei Kinder unter 18.







, von Nordkorea habe ich keine Informationen darüber ..
>>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ....

