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Thema: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

  1. #35631
    Mitglied Benutzerbild von Panther
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Olli Beitrag anzeigen
    test.rt.me … nicht mehr erreichbar, auch nicht über VPN… hat noch jemand das Problem.. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Den Yandex, Brave oder Mozilla Browser benutzen.
    "Ein Volk, das korrupte Politiker, Betrüger, Diebe und Verräter wählt, ist kein Opfer, sondern ein Komplize."
    George Orwell
    "Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient."
    Joseph Marie de Maistre

  2. #35632
    Mitglied Benutzerbild von Olli
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Panther Beitrag anzeigen
    Den Yandex, Brave oder Mozilla Browser benutzen.

    Danke…
    "Man kann sie nicht zwingen die Wahrheit zu schreiben, aber man kann sie zwingen, immer unverschämter und offensichtlicher zu lügen !!!!"

  3. #35633
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Olli Beitrag anzeigen
    test.rt.me … nicht mehr erreichbar, auch nicht über VPN… hat noch jemand das Problem.. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Kein Problem mit dem Tor Browser geht alles

  4. #35634
    Verschwörungstheoretiker Benutzerbild von Nicht Sicher
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Die Ukrainer sollten sich besser eingraben und die Russen kommen lassen, ohne Luftunterstützung wird das nichts mit Offensive.
    Am besten erst einmal zurückziehen von den Verteidigungsstellungen der Russen.
    So müssen die raus aus den Stellungen, da sie ja der Part sind die erobern wollen/ müssen.
    Der schlammige Herbst/ Winter würde da den Ukrainern in die Karten spielen.
    Blättere mal zurück, hier im Strang. Das Thema hatten wir ja schon und wie schon damals geschrieben, steht es prinzipiell im Widerspruch zu den größenwahnsinnigen Ambitionen der Nato und dem Regime in Kiew. Man will ja mindestens die Grenzen von 1991 und am liebsten ...den Russenmongolen bis hinter den Ural zurück treiben.

    Tja, diese Geisteskrankheit setzt dann aber eben Offensiven voraus, wie auch schon die geplante Offensive am 8.3.22, wo Kiew/Nato mit ~250k Mann (+ etwa 150k im Hinterland) vor dem Donbass aufmarschiert ist. Und damals war Russland mit ~200k Mann noch im Faktor über 1:2 unterlegen bei der reinen Zahl der Soldaten, aber heute hat es sich mehr als ausgeglichen während sich die Rollen dazu noch verkehrt haben. Also in anderen Worten müsste Kiew/Nato mindestens 1,2 Millionen Mann haben, um wenigstens rein formal das Verhältnis 1:3 zu erfüllen, welches normalerweise nötig ist, bei Angriffen. Eigentlich sogar weitaus mehr, eher Richtung 1,5-2 Millionen.

    Das bezieht sich aber nur auf den gleichen technologischen und logistischen Stand, während Kiew weder eine Luftwaffe noch die Anzahl an Munition hat. Woraus das hinaus läuft, muss man glaube ich nicht erklären ...
    "Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen [...] sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst" - BMI
    "Der Westen ist das Imperium der Lügen" - Putin
    “Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein." - Goethe

  5. #35635
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Kiew schmeißt jetzt seine letzte Reserve an die Front. Offenbar sogar gegen Selenskyjs Willen, aber Saluschnyj will um jeden Preis weiter kämpfen. Seit seiner Verletzung ist der wohl noch fanatischer als sein Präsident, der sich als Schauspieler nicht gegen ihn durchsetzen kann. Wenn jedenfalls diese Offensive scheitert, ist alles weg, denn das ist die letzte Reserve, die die Ukraine noch hat.

    Aber hält man sie zurück, würde die Gegenoffensive scheitern. Also, jetzt ist es wohl endlich soweit, dass es auf die Zielgerade zugeht.

  6. #35636
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Die Ukrainer sollten sich besser eingraben und die Russen kommen lassen, ohne Luftunterstützung wird das nichts mit Offensive.
    Am besten erst einmal zurückziehen von den Verteidigungsstellungen der Russen.
    So müssen die raus aus den Stellungen, da sie ja der Part sind die erobern wollen/ müssen.
    Der schlammige Herbst/ Winter würde da den Ukrainern in die Karten spielen.
    Sie verheizen ihre letzte Reserve gerade! (Leider nur in Englisch ein Link)

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  7. #35637
    Mitglied Benutzerbild von Panther
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Von der Ovod Kamikaze Drohne sollen pro Monat 5000 Stück in 2 Versionen produziert werden.
    Die Massenproduktion der Gastello Drohne hat Anfang August begonnen.

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    Die Z-53 Drohne erscheint bald auf dem Schlachtfeld. Reichweite mindestens 100 km.
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  8. #35638
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Das Voelkerstrafgesetzbuch (VStGB) gilt nur fuer Staaten die den Internationalen Strafgerechtshof in Den Haag anerkennen und sich damit dem VStGB unterwerfen.
    Es besteht eine Trennung zwischen (VStGB) und dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag: 'Ja, wir erkennen die im Rom Statut identifizierten schwersten Verbrechen , welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, durchaus an. Und deshalb berücksichtigen wir sie auch als legitimes Voelkerrecht in unseren Gerichtsverfahren.

    In Bezug auf juristisches Vorgehen gegen identifizierte schwerste Verbrechen berufen wir uns auf Artikel der Genfer Konventionen von 1949 und dessen 1977 Zusatzprotokoll I, wonach Staaten, die der Kriegsverbrechen beschuldigten Personen vor ihren eigenen nationalen Gerichten behandeln oder sie anderswohin für Gerichtverfahren ausliefern. Keine Bestimmung des IStGH Statut entbindet Staaten von ihren Verpflichtungen aus bestehenden juristischen Instrumenten (Bestimmungen)des internationalen humanitären Völkerrechts oder des Völkergewohnheitsrechts.

    Es besteht also keine juristische Alleinmacht fuer den IStGH, Kriegsverbrecher vor Gericht zu bringen. Im Gegenteil: Aufgrund des Grundsatzes der - sich ergänzenden - Komplementarität soll die Zuständigkeit des IStGH !nur! dann ins Spiel kommen, wenn ein Staat tatsächlich nicht in der Lage oder nicht willens ist, die mutmaßlichen Kriegsverbrecher ,für die er Gerichtsbarkeit hat, selber zu verfolgen, . Ein souveraener Staat hat prinzipiell IMMER Gerichtsbarkeit ueber Verbrechen die auf seinem Hoheitsgebiet begangen wurden und eigene, Gesetzgebung hat souveraenen Vorrang ueber andere. (Es gibt selbstverstaendlich vertraglich geregelte Ausnahmen wie z.B. bei Militaerstuetzpunkten etc.)

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die USA, China, Israel und Russische Foederation sind nicht darunter. Somit gilt fuer die USA, China, Israel und Russische Foederation das internationale Voelkerrecht und Kriegsrecht nach der Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung,
    Stimmt. Doch nicht nur: dadurch dass der IStGH durch die UNO Anerkennung 'Völkerrechtspersönlichkeit' (legal standing) besitzt, sind Nichtmitglieder nicht von der Anerkennung der Definition dessen was Kriegsverbrechen darstellt, befreit.

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    die beide fuer die Begehung von Kriegsverbrechen eine offiziell erklaerten Krieg voraussetzen.
    Nein, davon steht kein Wort im Rom Statut. Es dreht sich ausschliesslich um am Krieg beteiligte Personen die Handlungen begangen haben die als Kriegverbrechen erklaert wurden.

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Unerklaerte, sogenannte asymmetrische Kriege sind in der Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung ueberhaupt nicht erfasst.
    Nein! der Begriff 'asymmetrische Kriege' bezieht sich auf 'asymmetrische' Kriegsfuehrung, d.h. eine Partei richtet sich skrupelvoll nach *internationalem Voelkerrecht [das ist doppelt gemoppelt: alles Voelkerrecht ist 'international' ]und Kriegsrecht, nach der Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung* -Israel zum Beispiel - und die andere Partei misachtet skrupellos alle Vorgaben der Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung mit der Ausrede *nur Allah's heilige 'Gesetze' haben Geltung, aber nicht die, die von Europaeern gemacht wurden*.

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Unerklaerte Kriege zu fuehren ist deshalb gerade bei den USA und Israelis besonders beliebt.
    Die USA bekraeftigten UNSCRs und Israel nahm von seinem Naturrecht Gebrauch sich gemaess Artikel 51 der UN Charta gegen unerklaerte Kriege und Aggressionen fanatischer Mohammedaner zu verteidigen.

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    In unerklaerten Kriegen gibt es rechtlich betrachtet keine Kriegsverbrechen, Waffenstillstand und Friedensvertrag nach Kapitulation.
    Du scheinst es nicht begriffen zu haben: es dreht sich ausschliesslich um Kriegshandlungen von Personen auch in Konflikten. Weder die UN Charta, noch GC noch Rom Statut erwaehnen etwas von 'unerklaerten Kriegen'. Ob de jure , de facto oder aequivalent, gewisse Aggressionen Hoher Parteien gegen andere Hohe Parteien (Staaten) stellen de facto Kriegserklaerungen dar: Krieg ist Krieg ist Krieg. RUS vs UKR z.B.
    ....“Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14.*Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:…”
    Das war uebrigens die Reaktion der UNO auf die Angriffshandlungen der Mohammedaner ggn Israel was de jure einer Kriegserklärung entspricht. Punkt.
    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Falsch. Das Voelkerstrafgesetzbuch hat Weltgeltung.
    Nur der Teil des Rom Statuts hat 'Weltgeltung' der sich mit der Definition von Kriegsverbrechen, Verbrechen Gegen Die Menschheit etc befasst. Der exekutive Teil des Rome Statuts hat deswegen keine 'Weltgeltung' weil die Souveraenitaet eines States prinzipiell immer die Kompetenzen anderer Institutionen ueberragt.
    [QUOTE=tosh;11696926]Auch wer sich dem Strafgerichtshof nicht unterwirft kann angeklagt, per nationalem oder internationalem Haftbefehl gesucht, [werden]
    Stimmt. Siehe oben:Genfer Konventionen von 1949 und dessen 1977 Zusatzprotokoll I
    Allerdings: a futile exercise vanity & vaingloriousness in der Weltpresse erwaehnt zu werden : politisch motivierte Aktionen, von denen jeder weiss dass sie in Nichts verpuffen.
    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    gefasst und bestraft werden.
    in Traumland....

  9. #35639
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von BrüggeGent Beitrag anzeigen
    Richtig...auf dem Handy spielen während der Fahrt ist ab 130km/h zu nervenaufreibend.
    spitzbub,

    du kannst alles erzählen, ich kanns ja nicht nachprüfen und bin von natur aus sehr mißtrauisch.

    rabauke glaubt dir das.

    und ja, ich bin etzad im forum, ich kann nicht mehr schlafen, ist aber eine absolute ausnahme.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  10. #35640
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine ab Mai 2023

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Kann mir nicht passieren , ich habe das Handy fast nie dabei , liegt meistens ungebraucht auf dem Wohnzimmertisch !
    mir auch nicht! Praktisch nur für Notfall, und nicht sofort greifbar. Lauterbach haben sie auch erwischt, mit Handy telefonierend, auf der Autobahn. Man ist zu sehr abgelenkt, das sollte man kapieren
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als [URL="https://balkaninfo.files.wordpress.com/2018/05/iep00011.pdf"]„Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007[/URL] als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

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