*Das ist richtig:
"...Eine Soldatin oder ein Soldat, die oder der einen KDV-Antrag stellt, wird nicht sofort aus der Truppe entlassen. Vielmehr wird dadurch zunächst nur das Anerkennungsverfahren in Gang gesetzt. Bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bleiben sie Soldatin oder Soldat mit allen Rechten und Pflichten".
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Wenn man vor der Einziehung den Antrag stellt kann man aber auch Kriegsdienstverweigerer werden und wird nicht zur BW eingezogen.
Über den Quadrokopter im AT fehlen dirdie Kenntnisse, der war nicht bewaffnet.
Sein j. Pilot wurde von den dummen Israeliten auch so als göttlich verehrt.
Sie fielen auf ihr Angesicht. Heute hauen sie ihren Kopf als Ersatz an eine alte Steinmaier.
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