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Geändert von Virtuel (11.07.2023 um 17:13 Uhr)
In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles, was nicht ganz richtig ist, ist falsch (Edward Kennedy)
Geben Sie Deutschland die Führungsrolle, die Deutschland verdient. (Wolodymyr Selenskyj)
Igno: Dr.Mittendrin, Flaschengeist, Politikqualle, Hr.Mayer
Als nachtraegliches " Begruessungsgeld " wurde fuer die aus den ehemaligen Republiken der UDSSR nach Deutschland zugewanderten Juden im Rentenalter von unseren verjudeten Bundesregierung ein Haertefallfond im Volumen von 500 Millionen EU eingerichtet. Es gibt auf Antrag maximal 5.000 EUR pro Nase.
Antraege koennen Online gestellt werden. Anspruchsberechtigte sind neben Juden aus der ehemaligen UDSSR auch juedische Spaetaussiedler und Ballettaenzer, die in der ehemaligen DDR " herumgejudet " haben.
Härtefallfonds
Antragsformulare sind nun online verfügbar
Betroffene können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten: Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion.
Ab sofort können Betroffene bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“ einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen – dafür vorgesehen ist eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen. Darüber hinaus können die Antragsformulare auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten**über*leitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler („Härtefallfonds“) geschaffen.
Die Stiftung soll ihren Zweck innerhalb von drei Jahren verwirklichen. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Leistung der Stiftung richtet sich an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, an jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben. Zudem muss ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegen.
Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:
Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.
Verdoppelung der Einmalzahlung durch Landesbeteiligung
Der Bund stattet die Stiftung einmalig mit einem Vermögen in Höhe von 500 Millionen Euro aus. Daraus finanziert werden insbesondere die Leistungen der Stiftung, das Antragsverfahren und die Beratung sowie die Geschäftsstelle und die Gremien. Weitere Zuführungen durch den Bund sind nicht vorgesehen.
Die Länder können der Stiftung bis 31. März 2023 beitreten, wenn sie hälftig ihren finanziellen Anteil einbringen und damit die Leistung um 2.500 Euro erhöhen.
In den neuen Bundesländern gilt das für alle Personengruppen, in den alten Bundesländern nur für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. Berechtigte mit Wohnsitz im beitretenden Land hätten dann Anspruch auf eine Pauschale von 5.000 Euro.
Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.
Mittwoch, 18. Januar 2023
[Links nur für registrierte Nutzer]
Geändert von ABAS (11.07.2023 um 17:07 Uhr)
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)
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.. das Beste am Norden .. sind die Quallen .....>>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ....
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Wenn Du schon keine Quelle bringst als Qualle, dann muß ich das wohl machen..
Der Text ist vom Blog von Eric Bonse, zu dem Wikipedia schreibt:
Im März 2022 lehnte Bonse ein EU-weites Verbot von RT und Sputnik ab. Er schrieb von einem „gefährlichen Präzedenzfall für weitere Eingriffe in die Medienfreiheit“.[Links nur für registrierte Nutzer] In einem Artikel der [Links nur für registrierte Nutzer] kritisierte er eine Resolution des EU-Parlaments, „Russland als Sponsor von Terrorismus“ zu bezeichnen. Damit erschwere man spätere Verhandlungen mit Russland. Dabei kritisierte er auch die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die die EU-Abgeordnete auf „Treue zur Ukraine“ einschwöre und keine diplomatischen Rücksichten nehme.[Links nur für registrierte Nutzer]
Solchen Leuten sollte man nicht blindlings glauben.
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