Das formaljuristische Problem ist: Russland darf regulär und verfassungskonform gar keinen Krieg ausrufen, um so eine Generalmobilmachung auszurufen! Voraussetzung hierfür wäre ein Angriff auf Russland selbst.
Aber wir dürfen gespannt sein, ob Putin dieses Faktum dahingehend "aushebelt", in dem er die Rückeroberung der widerrechtlich annektierten Oblaste als Angriff auf russisches "Mutterland" bewertet und er somit eine Generalmobilmachung "pseudorechtmäßig" ausrufen könnte.
Bist jetzt ist es seitens der Russen militärisch formal immer noch eine Spezialoperatio - egal, was inzwischen im Sprachgebrauch kursiert.