
Zitat von
ABAS
Das kann ich nicht so stehen lassen. Es gibt Situationen in denen ist des Einsatzkraefte der Polizei sogar ausnahmesweise offiziell erlaubt das sie Durchsuchungen von weiblichen Tatverdaechtigen aus Gruenden der Eigensicherung vornehmen. Es liegt daran das er Faelle gab in denen weibliche Tatverdaechtige im Schritt Waffen versteckt hatten.
Nicht nur Messer, Kabelbinder, Spritzen, Minispaydosen mit Reizgas, kleine Gaspistolen, sondern auch kleinere scharfe Schusswaffen wie z.B. eine Glock 26 (" Baby Glock ") koennen sich Schlampen mit entsprechender krimineller Kreativitaet und Energie geschmeidig zwischen ihre Beine klemmen und gegen Beamte verwenden.
Das hat in der Vergangenheit zu uebelen Verletzungen und sogar Todesfaellen bei Polizeibeamten gefuehrt, die sich nicht
an die geltenden Dienstvorschriften der Eigensicherung gehalten haben.
Wird die tatverdaechtige, festgenommene Frau ohne vorherige gruendliche Durchsuchung zur Wache transportiert, besteht die Gefahr das sie im Polizeifahrzeug die im Schritt versteckte Waffe hinterlistig gegen Polizeibeamten benutzen kann, selbst wenn ihr fuer den Transport vorher Handschellen angelegt wurden. Daher duerfen maennliche Polizeibeamte weibliche Taeter durchsuchen, wenn keine weibliche Beamtin zur Verfuegung stehen. Das ist gerade in den laendlichen und abgelegenen, duenn besiedelten Schutzbereichen oft der Fall. Es gibt Polizeistationen " am Arsch der Welt ", in denen nur Polizisten maennlichen Geschlechtes ihren Dienst machen. Manchmal sind die Polizeiposten sogar nur von einem Beamten besetzt.
Wenn keine Verdacht auf versteckte Waffen vorliegt, sondern der Verdacht versteckter Drogen darf die Durchsuchung bzw. Untersuchung der Koerperhoehlen weibliche Tatverdaechtiger nicht von maennlichen Polizeibeamten durchgefuehrt werden. Es gibt allerdings Polizisten die zu Schikane und Erniedrigung von Frauen neigen und diese Neigungen versuchen rechtswidrig im Polizeidienst auszuleben. Das ist allerdings nicht die Normalitaet sondern es sind Ausnahmen.