Assessor ist meines Wissens lediglich eine Bezeichnung innerhalb der beamtenrechtlichen Laufbahn zu Beginn der Laufbahn. Ein Volljurist - erstes und zweites Staatsexamen - ist, wenn er Rechtsanwalt wird, zu keiner Zeit Assessor! Frag deine Tochter....
Assessor ist das beamtenrechtliche Pendant zum nichtjuristischen Höheren Dienst, dort dann Referendar genannt.
Aber du kannst stolz auf deine Tochter sein. So wie ich es auf meinen jüngeren Bruder bin. Die gehen ihren Weg...





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