Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
Todeswünsche, Erschießen, Vergasung ? Das meinst ?

Wenn einer sich so aeussert und scheinbar einer nicht regimegenehmen Richtung zugeordnet werden kann, dann vermute ich da erst einmal, dass es sich dabei um einen Provokateur handelt. Die Beweislast liegt dann auf jenem, dass dem nicht so ist.


Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
Finde den Fehler. Sehr wohl ist Hassrede eine freie Meinungsäußerung. Kann man täglich in den Systemmedien und Parlamen erleben. Hassrede ist auch kein Straftatbestand, wie man lesen kann.
Der Begriff ist schwammig definiert und genau das soll wohl auch der Zweck sein. Unmutsaeusserungen im Sinne von 'ich hasse XYZ' fallen unter Meinungsfreiheit. Wenn zu Gewalt gegen XYZ aufgerufen wird, dann liegt der Fall aber wieder andest. Das ist aber selbst auch nicht ohne. Der Staat ist selbst Gewaltanwender und gibt sich selbst die Gesetzesgrundlage dazu. Er wird z.B. Gewalt anwenden gegen "Steuerhinterzieher" und zumindest selektiv gegen jene, die seine Gesetzgebungen uebertreten. Daher sind Parteiprogramme durchaus auch als Zielvorgaben (Anstiftungen) zur Gewaltanwendung bzw um diese zu mildern oder auszuhebeln.

Da muss man sich dann fragen, ob die Gesetze wirklich fuer alle gelten oder nur gegen Leute, die man entrechten oder entmachten will.