Spar dir deine Spielchen mit Verweisen, die du nicht vorlegen kannst. Das BKA verweist pauschal auf deutsches Recht, ohne entsprechende Bestimmungen anzuführen.
Es bleibt dabei: Weder kannst du durch die Genfer Konvention begründen, daß Angriffe auf Kraftwerke per se Kriegsverbrechen sind, noch im konkreten Fall der russischen Zielauswahl. Das Zusatzprotokoll verbietet explizit Kernkraftwerke anzugreifen wegen zu erwartender hoher Zivilopfer. Das wäre unnötig, wenn Kraftwerke generell als militärisches Ziel (bzw. Dual-Use-Objekt) verboten wären. Dazu phantasierst du dir zurecht, eine legitime militärische Zielauswahl sei an unmittelbare Nähe zu Kampfhandlungen gebunden.
Hauptsache wieder viel heiße Luft, wie immer bei dir. Bring einen Rechtskommentar, auf dein Geschwurbel kann ich gut verzichten.


 
			
			
 
					
						 
					
						 
			 AW: Krisenherd Ukraine
 AW: Krisenherd Ukraine
				 Zitat von Empirist
 Zitat von Empirist
					
 
					
					
					
					
				
 
			 
			
 
					
				 
			
			
 
			

 
			