Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Das ist doch hohles Geschwätz.
Man wird nicht wegen Bruch des Amtseides belangt, sondern wenn man z.B. ein konkretes Vergehen begangen hat, was bei politischen Entscheidungen kaum juristisch feststellbar ist,
wenn es sich nicht gerade um Korruption und nachgewiesenes kriminelles Verhalten im Amt handelt.

Eine politische Aussage kann schon gar nicht juristisch belangt werden, wenn sie nicht gegen reguläre Gesetze verstößt, wie z.B. "Volksverhetzung".

Baerbock ist auf der sicheren Seite.

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In den USA gibt es Richter, die sich exakt an die Gesetze halten und keine Sekundärliteratur zulassen. In Deutschland läuft vieles über "erklärende" Sekundärtexte, die aber nie vom Bundestag beschlossen wurden.