Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
Nein, das stimmt nicht. Juristisch gesehen ist der Amtseid einzuhalten. Weil es aber Sekundärliteratur außerhalb der Normen gibt, die den Amtseid als reines Schauspiel sehen, und diese Normen offenbar Anerkennung unter Richtern besitzen, können sich Richter auch darauf beziehen.
Das ist doch hohles Geschwätz.
Man wird nicht wegen Bruch des Amtseides belangt, sondern wenn man z.B. ein konkretes Vergehen begangen hat, was bei politischen Entscheidungen kaum juristisch feststellbar ist,
wenn es sich nicht gerade um Korruption und nachgewiesenes kriminelles Verhalten im Amt handelt.

Eine politische Aussage kann schon gar nicht juristisch belangt werden, wenn sie nicht gegen reguläre Gesetze verstößt, wie z.B. "Volksverhetzung".

Baerbock ist auf der sicheren Seite.

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