Nein, das stimmt nicht. Juristisch gesehen ist der Amtseid einzuhalten. Weil es aber Sekundärliteratur außerhalb der Normen gibt, die den Amtseid als reines Schauspiel sehen, und diese sekundären Schriften offenbar Anerkennung unter Richtern besitzen, können sich Richter auch darauf beziehen.




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