Es kann nicht sein, dass das die Dozentin vergessen hat - aber es kann sein, dass du wie viele andere juristische Laien auch, auf deiner persönlichen Auslegung des Völkerrechts beharrst.
Und selbstverständlich kann man gegen Verstöße der Menschenrechte, die übrigens Bestandteil des humanitären Völkerrechts sind, klagen.
Ein Genozid stellt sowohl einen Verstoß gegen das Völkerrecht als auch als Junktim einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche verwies auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. "Alte Gewissheiten sind verschwunden", sagte sie. Aufrüstung sei nicht nur sicherheitspolitisch geboten, sondern auch eine wirtschaftliche und technologische Chance für Deutschland.“
Bundeswirtschaftsministerin Reiche verwies auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. "Alte Gewissheiten sind verschwunden", sagte sie. Aufrüstung sei nicht nur sicherheitspolitisch geboten, sondern auch eine wirtschaftliche und technologische Chance für Deutschland.“
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Zahme Vögel singen Dir ein Lied von Freiheit
Freie Vögel fliegen!
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