Einmal das. Zum andern ist für die Verbindlichkeit humanitären Völkerrechtes nicht entscheidend, welche Partei angreift und welche sich verteidigt, ebensowenig welche Seite in der politischen Wertung der "Aggressor" ist. Angreifer und Aggressor müssen nicht mal notwendig zusammenfallen, z.B. wenn es sich um eine defensive Präventionsmaßnahme handelt. Das sind letztlich Wertungen, die beide Seiten (und ihre Verbündeten) zum eigenen Vorteil treffen, sowie sich meist beide Seiten als (potentielle) Opfer darstellen.
Entscheidend für die rechtliche (und damit moralische) Bewertung ist: Beide Seiten müssen bei Kampfhandlungen das humanitäre Völkerrecht beachten. Kämpf eine reguläre Armee aus bewohnten Siedlungen heraus und macht damit Zivilisten zu militärischen Zielen, verstößt auch der Verteidiger gegen Kriegsrecht. Die Kollateralopfer gehen auf sein Konto. Die Vorstellung des "Kleinen Mäuschens", wie er sich treffend in der Arena nannte, daß der Verteidiger "seine" Bevölkerung als menschliche Schutzschilde nach Belieben mißbrauchen darf und der Angreifer im Falle zivilier Opfer trotzdem "schuld" sei, ist unlogisch und falsch, zeigt aber die Qualität seiner "Weiterentwicklung" um 180 Grad.








