



„Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41
Es ist auch nicht verboten, nach 100% gemäß Verbrauchsermittlung abzurechnen. Ich will dich mal etwas entlasten.
[Links nur für registrierte Nutzer]Das bedeutet, dass Mieter ihre Kosten durch sparsames Heizen selbst reduzieren können – zumindest in einem gewissen Maße. Der Vermieter ist nämlich verpflichtet 50 bis 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Die übrigen 30 bis 50 Prozent werden auch bei den warmen Nebenkosten mittels Verteilerschlüssel umgelegt. Eine Abrechnung nach 100 prozentigem Verbrauch kann im Mietvertrag vereinbart werden.
Shut your mouth and open your heart (Elvis Presley, A little less conversation, more action)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)