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Thema: Krisenherd Ukraine (Dez. 2013 - Mai 2023)

  1. #194361
    GESPERRT
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Was sich die Russen bei diesem Propaganda Video wohl gedacht haben?

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  2. #194362
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Jony Beitrag anzeigen
    Botschaftsgelände sind KEINE exterritorialen Gebiete! Auf dem Botschaftsgelände gilt nur das Recht des jeweiligen Landes. Das kam sogar mal bei der Sendung mit der Maus und sollte wirklich Allgemeinbildung sein!

    Und falls du hier noch irgendwo geschrieben haben solltest, dass US-Soldaten, die - selbst in ihrer Freizeit - in Deutschland Straftaten begehen, anschließend von bundesdeutschen Gerichten abgeurteilt werden, dann bist du auch hier voll auf dem Holzweg.
    Im Botschaftsgebäude (und alles was dazu gehört) gilt das Recht des jeweiligen Landes! Da hat Amendment Recht.

    Habe auf die Schnelle nur diesen Artikel in der Welt - ausnahmsweise Mal - gefunden.


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    Aus dem Artikel :

    Völkerrecht

    Das Gelände einer Botschaft oder eines Konsulats ist formal exterritoriales Gebiet. Deutsche Behörden dürfen dort nur begrenzt und vor allem nur mit Zustimmung des jeweiligen Landes tätig werden", erläuterte der Sprecher.

    "Dazu kommen noch der Diplomatische Status beziehungsweise die diplomatische Immunität, die die meisten Angehörigen der Botschaften genießen. Das heißt, diese Personen fallen selbst dann nicht unter deutsches Recht, wenn sie einer Straftat bezichtigt werden", erläuterte der Außenamts-Sprecher weiter.

  3. #194363
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von ganja Beitrag anzeigen
    Die Schweiz hat die Sanktionen der EU übernommen. ...
    Weil die Schweiz korrupt ist und von einer Dumm Tussi regiert wird. Serbien machte wie 140 Länder bei den Sanktionen nicht mit

  4. #194364
    GESPERRT
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Weil die Schweiz korrupt ist und von einer Dumm Tussi regiert wird. Serbien machte wie 140 Länder bei den Sanktionen nicht mit
    Dann erkläre das mal HerrMayer, der behauptet, die Schweiz habe keine Sanktionen. Ausserdem wird die Schweiz von 7 Personen regiert...

  5. #194365
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von ganja Beitrag anzeigen
    Die Schweiz hat die Sanktionen der EU übernommen. Etwas anderes blieb ihr auch nicht wirklich über, der Druck aus dem In- und Ausland wäre zu gross. Wenn dem nicht so wäre, müssten die russischen Unternehmen auch nicht um Aufhebung der Sanktionen bitten. Und das stammt aus russischer Quelle, das wirst du wohl nicht anzweiflen, oder?
    Das macht man sicher nicht öffentlich in der Schweiz.

    Ich sage ja, du hast keinen blassen Schimmer, was in deinem eigenen Land vorgeht.

  6. #194366
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von ganja Beitrag anzeigen
    Dann erkläre das mal HerrMayer, der behauptet, die Schweiz habe keine Sanktionen. Ausserdem wird die Schweiz von 7 Personen regiert...
    Ja, aber nur einer von den sieben, vertritt die Schweiz offiziell nach aussen.
    Das ändert sich jedes Jahr.

    hier

    Der [Links nur für registrierte Nutzer] wird im jährlichen Turnus aus dem Bundesrat gewählt und präsidiert als [Links nur für registrierte Nutzer] die Bundesregierung neben seinen Pflichten als Departementsvorsteher, übt aber nicht die Pflichten eines [Links nur für registrierte Nutzer] aus.

    Quelle: Wiki
    Geändert von HerrMayer (22.06.2022 um 20:06 Uhr)

  7. #194367
    Groß Groß Großdeutschland Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Weil die Schweiz korrupt ist und von einer Dumm Tussi regiert wird. Serbien machte wie 140 Länder bei den Sanktionen nicht mit
    Serbien muss sterbien.

  8. #194368
    Mitglied Benutzerbild von Jony
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Im Botschaftsgebäude (und alles was dazu gehört) gilt das Recht des jeweiligen Landes! Da hat Amendment Recht.

    Habe auf die Schnelle nur diesen Artikel in der Welt - ausnahmsweise Mal - gefunden.


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    Aus dem Artikel :

    Völkerrecht

    Das Gelände einer Botschaft oder eines Konsulats ist formal exterritoriales Gebiet. Deutsche Behörden dürfen dort nur begrenzt und vor allem nur mit Zustimmung des jeweiligen Landes tätig werden", erläuterte der Sprecher.

    "Dazu kommen noch der Diplomatische Status beziehungsweise die diplomatische Immunität, die die meisten Angehörigen der Botschaften genießen. Das heißt, diese Personen fallen selbst dann nicht unter deutsches Recht, wenn sie einer Straftat bezichtigt werden", erläuterte der Außenamts-Sprecher weiter.
    "Der Sprecher" labert Dünnschiss. Wenn Botschaftsgelände exterritoriales Gebiet wäre, dann würdest du bei Eintritt auf das Gelände die Bundesrepublik verlassen, tust du aber nicht, du befindest dich immer noch in Deutschland.... bräuchtest, wenn wir es noch weiter spinnen, unter Umständen sogar erst mal ein Visum, um Eintritt in die Botschaft zu erhalten. Das Gelände auf dem eine ausländische Botschaft in Deutschland steht, ist immer noch deutsches Staatsgebiet!

  9. #194369
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    Zitat Zitat von Jony Beitrag anzeigen
    "Der Sprecher" labert Dünnschiss. Wenn Botschaftsgelände exterritoriales Gebiet wäre, dann würdest du bei Eintritt auf das Gelände die Bundesrepublik verlassen, tust du aber nicht, du befindest dich immer noch in Deutschland.... bräuchtest, wenn wir es noch weiter spinnen, unter Umständen sogar erst mal ein Visum, um Eintritt in die Botschaft zu erhalten. Das Gelände auf dem eine ausländische Botschaft in Deutschland steht, ist immer noch deutsches Staatsgebiet!
    Es gibt tatsächlich noch einen anderen Artikel in der Welt, 14 Jahre später geschrieben, der das bestätigt.

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    „Keine einzige diplomatische Vertretung rund um den Erdball ist eine Mini-Exklave in der Art wie die von Schweizer Territorium umgebene deutsche Gemeinde Büsingen. Botschaften und Konsulate sind gemäß Wiener Übereinkommen über diplomatische Vertretungen nicht „exterritorial“, sondern genießen lediglich besonderen Rechtsschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Übereinkommen von 1961, das praktisch alle UN-Mitgliedstaaten unterschrieben haben, legt fest: Alle Personen mit Diplomatenstatus sind verpflichtet, „die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.“ Die Definition dieser Einmischung unterliegt dem Gastland.“

  10. #194370
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Krisenherd Ukraine

    „Heute jedoch, im modernen Völkerrecht, zählt auch das Grundstück der diplomatischen Mission zum Staatsgebiet des Empfangsstaates.“

    Das Botschaftsgelände ist nunmehr nur durch das völkerrechtliche Prinzip der Unverletzlichkeit der Mission (insbesondere gemäß Art. 22 des Wiener
    Übereinkommens über diplomatische Beziehungen – WÜD, gleichfalls durch
    Völkergewohnheitsrecht) vor Zugriffen des Empfangsstaates geschützt.

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    Ich frage jemanden, der es wissen muss ! Und ich gucke nochmal in Ruhe nach.

    Auf die Informationen der Welt, kann man mal wieder, wie so oft, nichts geben.

    Ich habe das bislang genauso wie Amendment gesehen.

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