Was sich die Russen bei diesem Propaganda Video wohl gedacht haben?
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Im Botschaftsgebäude (und alles was dazu gehört) gilt das Recht des jeweiligen Landes! Da hat Amendment Recht.
Habe auf die Schnelle nur diesen Artikel in der Welt - ausnahmsweise Mal - gefunden.
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Aus dem Artikel :
Völkerrecht
“Das Gelände einer Botschaft oder eines Konsulats ist formal exterritoriales Gebiet. Deutsche Behörden dürfen dort nur begrenzt und vor allem nur mit Zustimmung des jeweiligen Landes tätig werden", erläuterte der Sprecher.
"Dazu kommen noch der Diplomatische Status beziehungsweise die diplomatische Immunität, die die meisten Angehörigen der Botschaften genießen. Das heißt, diese Personen fallen selbst dann nicht unter deutsches Recht, wenn sie einer Straftat bezichtigt werden", erläuterte der Außenamts-Sprecher weiter.
Ja, aber nur einer von den sieben, vertritt die Schweiz offiziell nach aussen.
Das ändert sich jedes Jahr.
hier
Der [Links nur für registrierte Nutzer] wird im jährlichen Turnus aus dem Bundesrat gewählt und präsidiert als [Links nur für registrierte Nutzer] die Bundesregierung neben seinen Pflichten als Departementsvorsteher, übt aber nicht die Pflichten eines [Links nur für registrierte Nutzer] aus.
Quelle: Wiki
Geändert von HerrMayer (22.06.2022 um 20:06 Uhr)
"Der Sprecher" labert Dünnschiss. Wenn Botschaftsgelände exterritoriales Gebiet wäre, dann würdest du bei Eintritt auf das Gelände die Bundesrepublik verlassen, tust du aber nicht, du befindest dich immer noch in Deutschland.... bräuchtest, wenn wir es noch weiter spinnen, unter Umständen sogar erst mal ein Visum, um Eintritt in die Botschaft zu erhalten. Das Gelände auf dem eine ausländische Botschaft in Deutschland steht, ist immer noch deutsches Staatsgebiet!
Es gibt tatsächlich noch einen anderen Artikel in der Welt, 14 Jahre später geschrieben, der das bestätigt.
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„Keine einzige diplomatische Vertretung rund um den Erdball ist eine Mini-Exklave in der Art wie die von Schweizer Territorium umgebene deutsche Gemeinde Büsingen. Botschaften und Konsulate sind gemäß Wiener Übereinkommen über diplomatische Vertretungen nicht „exterritorial“, sondern genießen lediglich besonderen Rechtsschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Übereinkommen von 1961, das praktisch alle UN-Mitgliedstaaten unterschrieben haben, legt fest: Alle Personen mit Diplomatenstatus sind verpflichtet, „die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften des Empfangsstaats zu beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.“ Die Definition dieser Einmischung unterliegt dem Gastland.“
„Heute jedoch, im modernen Völkerrecht, zählt auch das Grundstück der diplomatischen Mission zum Staatsgebiet des Empfangsstaates.“
Das Botschaftsgelände ist nunmehr nur durch das völkerrechtliche Prinzip der Unverletzlichkeit der Mission (insbesondere gemäß Art. 22 des Wiener
Übereinkommens über diplomatische Beziehungen – WÜD, gleichfalls durch
Völkergewohnheitsrecht) vor Zugriffen des Empfangsstaates geschützt.
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Ich frage jemanden, der es wissen muss ! Und ich gucke nochmal in Ruhe nach.
Auf die Informationen der Welt, kann man mal wieder, wie so oft, nichts geben.
Ich habe das bislang genauso wie Amendment gesehen.
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