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Soldaten-Impfpflicht vor Gericht: RKI und PEI können Wirksamkeit der Impfstoffe nicht belegen
Keine Belege für Wirksamkeit
Ole Wichmann vom RKI sollte das Gericht über die Wirksamkeit aufklären. Doch statt Fakten und Daten zu liefern, offenbarte er den Aufzeichnungen zufolge massive Mängel bei der Datenerfassung und der öffentlichen Kommunikation.
Wichmann wurde beispielsweise danach gefragt, warum das RKI seit Ende April keine Daten mehr zur Impfeffektivität publiziere. Er äußerte dazu, man wolle auf diese Weise die Wochenberichte “entschlacken”. Außerdem habe seine Behörde festgestellt, dass eine Meldesoftware, die von einigen Gesundheitsämtern verwendet werde, wohl fehlerhaft sei. Teilweise seien zwei Impfungen pro Person und Tag gemeldet worden. Künftig werde das Bundesinstitut Monatsberichte zum Thema publizieren.
Bisher allerdings ist ein solcher Bericht noch nicht erschienen. Auf Nachfrage der Autorin am Mittwoch erklärte RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher, die Daten werde man “voraussichtlich in den nächsten Wochen veröffentlichen”.
Zahlen zur ermittelten Impfeffektivität bei der relevanten Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen konnte der RKI-Mitarbeiter auch vor Gericht nicht nennen. Er betonte jedoch, die Impfungen dienten dazu, schwere Verläufe und Todesfälle zu reduzieren. Wie viele davon sie tatsächlich verhindert haben, blieb aber im Dunkeln. Das RKI müsse die Daten erst neu berechnen, meinte er. Es gehe jedenfalls nicht davon aus, dass die Impfstoffe eine negative Wirksamkeit hätten.
Zuletzt hatte das RKI die altersbezogenen Daten zur Impfeffektivität am 28. April [Links nur für registrierte Nutzer]. Demnach gab es bei den symptomatisch Erkrankten zuletzt keinen spürbaren Effekt der Impfungen: Die Inzidenz lag bei ungeimpften sowie zwei- und dreifach geimpften Erwachsenen unter 60 Jahren in etwa gleich hoch. Auch hinsichtlich der in Kliniken behandelten Coronapatienten näherten sich die Kurven zuletzt an



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