Wenn es zutrifft, was zu diesen Verträgen kolportiert wurde, muss Deutschland gar nichts.
In den Abnahmeverträgen soll die Bezahlung in Dollars oder Euro schriftlich vereinbart worden sein.
Da Russland seinerseits durch die bedingungslose Forderung von Bezahlungen in Rubel den Vertrag gebrochen hat, besteht auch keine vertragliche Verpflichtung von Abnahmemengen mehr.










