Doch, das kann Deutschland.
[Links nur für registrierte Nutzer]Sowohl der Aufenthaltsvertrag als auch das NATO-Truppenstatut können aufgekündigt werden.
Nach Nr. 3 der Vereinbarung vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt aus-
ländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland15kann die Bundesrepublik Deutsch-
land den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien unter Einhaltung
einer Frist von zwei Jahren beenden.
Nach Art. XIX Abs. 1 und 3 NATO-Truppenstatut kann jede Vertragspartei das Abkommen mit
einer Frist von einem Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der USA kündigen.